Ein sportlicher Mountainbiker stürzte auf einer erlaubten Strecke über eine Nylonschnur als Weidezaun und verletzte sich schwerst. Beim Schadenersatz muss er sich drei Viertel Mitverschulden anrechnen lassen.
Wien. Er war sehr sportlich und aktiv: Mindestens dreimal pro Woche war er mit dem Mountainbike unterwegs, im Winter ging er Skitouren und fuhr Ski, einmal pro Woche spielte er Fußball und Tischtennis. Bis ein fürchterlicher Unfall sein Leben veränderte: Der Mann stürzte mit dem Mountainbike so schwer, dass er sich eine Querschnittlähmung von der Halswirbelsäule abwärts zuzog. Die Folgen sind so gravierend, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) den Zuspruch des bisher höchsten Schmerzengeldbetrags in Österreich billigte; drei Viertel davon muss sich der Mann jedoch wegen seines überwiegenden Mitverschuldens abziehen lassen.
Der Unfall ereignete sich auf einer erlaubten Mountainbikestrecke in Ybbsitz (NÖ). Vor einer Viehweide war eine eher unscheinbare, erst aus 17 Meter Entfernung sichtbare Nylonschnur gespannt. Immerhin hatte rund 120 Meter davor ein gelbes Schild auf Weidevieh und das Betreten und Befahren auf eigene Gefahr hingewiesen. Tiere weiden dort allerdings nur etwa zweimal jährlich, und das nur ein bis zwei Wochen lang.