Gastbeitrag

Die 10 legistischen Fehler der Coronaregelungen

Regeln über den Ausschank im Gastgewerbe lassen Verabreichungen in Vereinslokalen unberührt.
Regeln über den Ausschank im Gastgewerbe lassen Verabreichungen in Vereinslokalen unberührt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Im Lauf der Pandemie sind mehr als 100 Regelwerke erlassen worden. Qualitätsmängel wurden dabei nicht beseitigt.

Seit 14 Monaten „begleiten“ uns Verordnungen des Sozialministers durch die Covid-19-Pandemiezeit. Die unzähligen, jedenfalls mehr als 100 Regelwerke verfügten Lockdowns, Not- und Schutzmaßnahmen sowie Lockerungen, um bei ihrer Titel-Terminologie zu bleiben. Quantitativ gab es sicher mehr als genug – viele meinen: zu viele Regelungen, denen die Menschen oft gar nicht mehr folgen konnten. Aber qualitativ? Da besteht gehörig Luft nach oben. Mängel ziehen sich durch die Verordnungen, die beharrlich nicht behoben wurden, obwohl vielfach aufgezeigt. Warum nicht, soll rückblickend nicht hinterfragt werden. Inzwischen ist ein neuer Gesundheitsminister im Amt, richten wir den Blick also nach vorn und zeigen die legistischen Mankos auf, die man leicht beheben könnte.Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

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1. In den Verordnungen fehlen Begriffsdefinitionen.

Die Verordnungen operieren mit einer Vielzahl von Begriffen, ohne sie zu definieren: „Betriebsstätte“, „Mindestabstand“ (wie ist er zu messen?), „Entfernung“ (Gehweg oder Luftlinie?), „Probe“ (beinhaltet das auch Trainings?), „Lieferservice“ (Abgrenzung zu Catering?) usw. Ein vorangestellter § 1 mit Definitionen könnte Klarheit und Operabilität schaffen sowie dazu beitragen, Redundanzen zu vermeiden und die Lesbarkeit markant zu verbessern. So könnte definiert werden: „FFP-2-Maske: Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard.“ Stattdessen wird die gesamte Floskel ständig im Text wiederholt.

Die Verordnungen sind ferner wegen ständiger Hin- und Her-Verweise bis auf die Sub-Litera-Ebene unlesbar und damit für Normalverbraucher nicht nachvollziehbar. Diese informieren sich nur über Medien, die indes Regelungen oft nicht korrekt wiedergeben. So wird darüber räsoniert, wie viele Personen an einem Tisch sitzen dürfen, dabei gab es in 14 Monaten Covid-Verordnungen keine einzige dahingehende Regelung.

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