Der VfGH hatte entschieden, der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Nun soll das Gesetz neu gestaltet werden.
Das von der Regierung eingerichtete "Dialogforum Sterbehilfe" startet diesen Montagvormittag mit seinen Beratungen. Grund für die Initiative war der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom Dezember, wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord unzulässig ist. Das Justizministerium hat Religionsgemeinschaften, Organisationen und Wissenschafter geladen, Vorschläge zu bringen, wie ein neu gestaltetes verfassungskonformes Gesetz aussehen könnte.
Der VfGH hatte in seinem im Dezember veröffentlichten Entscheid erklärt, der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei - mit Wirksamkeit 1. Jänner 2022 - verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.
Das "Dialogforum" soll nun bei der weiteren Entscheidungsfindung helfen. Die Beratungen gehen über mehrere Tage und finden online statt. Details - etwa zu den konkreten Teilnehmern - wurden im Vorfeld noch nicht genannt. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat bereits angekündigt, dass das Sterbehilfe-Gesetz bis zum Sommer kommen soll.
Lockerung der Gesetzeslage umstritten
Bereits vor dem VfGH-Spruch hatten Vertreter von Religionsgemeinschaften, etwa die katholische Bischofskonferenz, vor einer Lockerung der Gesetzeslage gewarnt. Auch danach ebbte die Kritik nicht ab. Nun wollen die christlichen Kirchenvertreter zumindest verhindern, dass es bei einer neuen Gesetzeslage zu Missbrauch kommen könnte. Auch die Haltung der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) ist ähnlich.
Für einen liberalen Umgang sprachen sich im Vorfeld hingegen etwa der Verein "Letzte Hilfe" und die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) aus.
(APA)