U-Ausschuss

VfGH-Frist für Aktenlieferung aus Kanzleramt endet

Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz.
Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz.APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Bundeskanzler bekräftigte zum wiederholten Mal, dass „alles Relevante“ bereits geliefert worden sei.

Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesetzte Frist für weitere Aktenlieferung aus dem Bundeskanzleramt geht mit heute, Montag, zu Ende. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bekräftigte am Vormittag erneut, dass "alles Relevante" bereits geliefert worden sei, folglich könne man dem auch nicht weiter nachkommen. Seitens des Verfassungsgerichtshofs wiederum hieß es, dass die Frist noch bis Mitternacht laufe. Deren Verstreichen werde jetzt einmal abgewartet.

Kurz war vom VfGH aufgefordert worden, die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten Akten, E-Mails und Chatnachrichten dem Höchstgericht bis 26. April vorzulegen. Dann will der VfGH entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll.

"All das, was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, ist natürlich auch geliefert worden", bekräftigte Kurz am Montag bei einer Pressekonferenz einmal mehr seinen Standpunkt. Nach seiner Abwahl in Folge des Ibiza-Videos 2019 sei alles Relevante veraktet worden, Nicht-Relevantes hingegen vernichtet. "Was es niemals gegeben hat und auch alles, was vernichtet worden ist, das kann selbstverständlich nicht geliefert werden.“ Das würde einem eigentlich der Hausverstand sagen, so der Kanzler.

Im Kanzleramt seien rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert worden, nach Dingen zu suchen, die mit dem Untersuchungsgegenstand des U-Ausschusses zu tun haben, betonte Kurz: "Die haben das alle ordnungsgemäß erledigt, und das wurde auch dementsprechend geliefert."

VfGH entscheidet über Unterlagen

Der VfGH benötigt die angeforderten Unterlagen, weil er entscheiden muss, welche davon dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden. Dort haben SPÖ, FPÖ und Neos bereits mehrmals beklagt, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben. Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu, die zwar nicht strafrechtlich aber für den Untersuchungsgegenstand "abstrakt relevant" sind, wie der juristische Terminus lautet.

(APA/Red. )

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