U-Ausschuss

692 E-Mails aus dem Kanzleramt: VfGH berät ab Donnerstag über Aktenlieferung von Kurz

Kanzler Kurz wurde vom VfGH aufgefordert, Akten, E-Mails und Chatnachrichten zu übermitteln.
Kanzler Kurz wurde vom VfGH aufgefordert, Akten, E-Mails und Chatnachrichten zu übermitteln.(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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In einem „umfassenden Suchprozess“ wurden keine „abstrakt relevanten Akten und Unterlagen“ gefunden, heißt es in 692 schriftlichen Rückmeldungen aus dem Kanzleramt. Der VfGH nimmt diese in die Beratungen auf.

Der Verfassungsgerichtshof beginnt am kommenden Donnerstag mit den Beratungen bezüglich der Aktenlieferungen aus dem Bundeskanzleramt für den Ibiza-Untersuchungsausschuss. Das Kanzleramt hatte dem VfGH am Montag 692 Mails von Mitarbeitern übermittelt, wonach sie in einem "umfassenden Suchprozess" keinerlei "abstrakt relevante Akten und Unterlagen" gefunden haben. Aus dem VfGH hieß es am Dienstag, diese 692 Mails werden dem Akt beigefügt und sind Teil der Beratungen.

SPÖ, FPÖ und Neos hatten sich mit insgesamt drei Anträgen an das Höchstgericht gewandt. Die drei Oppositionsparteien wollen damit den Bundeskanzler dazu verpflichten, dem U-Ausschuss weitere Akten und Unterlagen vorzulegen. Konkret haben sie mehrfach beklagt, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben. Kurz war darauf hin vom VfGH aufgefordert worden, die geforderten Akten, E-Mails und Chatnachrichten dem Höchstgericht zu übermitteln. Zum Ende der gesetzten Frist hatte das Kanzleramt am Montag dem VfGH insgesamt 692 Mails geschickt, in denen die zur Suche verpflichteten Ressortminister und Bediensteten bestätigten, dass sie keine abstrakt relevanten Akten und Unterlagen aufgefunden hätten.

Kurz selbst hatte in einer Pressekonferenz am Montag bekräftigt, dass alles, was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, auch geliefert worden sei. Nach seiner Abwahl in Folge des Ibiza-Videos 2019 sei alles Relevante veraktet worden, Nicht-Relevantes hingegen vernichtet. "Was es niemals gegeben hat und auch alles, was vernichtet worden ist, das kann selbstverständlich nicht geliefert werden", erklärte Kurz.

Als „rotzfrech“ bezeichnete Neos-Parteivorsitzende Beate Meinl-Reisinger es in einer Pressekonferenz am Dienstag, „so gegenüber dem Verfassungsgerichtshof zu agieren": „Ich orte eine ganz große Respektlosigkeit gegenüber ganz wesentlichen demokratischen Institutionen in unserem Land." Sie bezog sich damit auf das Parlament, den Verfassungsgerichtshof und die unabhängige Justiz. Außerdem sei es „reichlich unseriös und unprofessionell“, wenn ein Kanzler meinen würde, aus zwei Jahren Amtszeit nichts archiviert zu haben. „Ich denke“, appellierte Meinl-Reisinger, „ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses muss definitiv auch sein, dass wir uns die Bestimmung im Bundesarchivgesetz noch einmal anschauen und überdenken, eventuell nachschärfen und Sanktionen festlegen“.

Bis Mitte Mai soll entschieden werden

Der VfGH beginnt nun am Donnerstag mit seinen Beratungen darüber und will bis Mitte Mai entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Eine Sprecherin des Höchstgerichts bestätigte am Dienstag, dass die 692 Mails zu den Unterlagen kommen und Grundlage der Beratungen sein werden.

Weiters behandelt der VfGH in seinen Beratungen ab Donnerstag auch einen Exekutionsantrag an das Finanzministerium. Dabei geht es darum, das Erkenntnis vom 3. März zu vollstrecken, in dem Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verpflichtet wurde, dem Ibiza-Untersuchungsausschuss Daten und E-Mails vorzulegen. Dabei geht es um das vom Höchstgericht anerkannte Begehren der drei Oppositionsparteien, die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen Öbag-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Laut Bundesverfassung wäre für die Vollstreckung des Erkenntnisses theoretisch Bundespräsident Alexander Van der Bellen zuständig. In Artikel 146, Abs. 2 der Verfassung heißt es: "Die Exekution der übrigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes liegt dem Bundespräsidenten ob. Sie ist nach dessen Weisungen durch die nach seinem Ermessen hiezu beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen. Der Antrag auf Exekution solcher Erkenntnisse ist vom Verfassungsgerichtshof beim Bundespräsidenten zu stellen."

(APA/Red. )

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