Gastkommentar

Künstliche Intelligenz: Grundrechtliche Feinabstimmung fehlt noch

Vorstellung eines Roboter des Sicherheitsdienstleisters Ciborius: mit hundeartigen Bewegungen und reichhaltiger technischer Ausstattung
Vorstellung eines Roboter des Sicherheitsdienstleisters Ciborius: mit hundeartigen Bewegungen und reichhaltiger technischer AusstattungAPA/dpa/Michael Reichel
  • Drucken

Die EU-Kommission hat mit ihrem Entwurf eines Artificial Intelligence Act eine gelungene Diskussionsgrundlage geschaffen.

Künstliche Intelligenz (KI, englisch Artificial Intelligence - AI) ist eine der Schlüsseltechnologien, um wirtschaftliche und wettbewerbsrechtliche Potenziale in Europa zu heben. Obwohl Europa als eines der Exzellenzzentren für Forschung und Entwicklung im KI-Bereich gilt, besteht Aufholbedarf bei der Kommerzialisierung dieses Wissens am Markt. Gleichzeitig sind mit dem Einsatz von KI-Anwendungen auch Risiken verbunden.

Gastkommentare müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Eine Balance zwischen Innovationsförderung und Risikomanagement zum Schutz von elementaren Grund- und Freiheitsrechten soll der kürzlich von der EU-Kommission präsentierte Entwurf einer Verordnung über ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz, der sogenannte Artificial Intelligence Act, schaffen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.