Europa

Spätes grünes Licht für EU-Staatsanwaltschaft

Alma Zadic
Alma ZadicAPA/ROLAND SCHLAGER
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15 von 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten haben bereits ihre delegierten EU-Staatsanwälte nominiert, die ab 1. Juni gegen Missbrauch mit EU-Geldern ermitteln sollen. Österreich wird erst knapp davor das nötige Gesetz beschließen.

Bis auf die FPÖ werden alle im Nationalrat vertretenen Parteien im Plenum am 19. und 20. Mai jenem Gesetz zustimmen, mit dem Österreich an der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) teilnehmen kann. Das ergab die Nachfrage der „Presse“ bei den drei Oppositionsparteien.

Der somit als sicher geltende Beschluss dieses Bundesgesetzes zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft kommt keine Minute zu früh. Denn am 1. Juni beabsichtigt Generalstaatsanwältin Laura Codruţa Kövesi, mit der Ermittlungsarbeit beginnen zu können. Ursprünglich hätte das schon Ende des vorigen Jahres sein sollen. Doch Verzögerungen in mehreren der 22 teilnehmenden EU-Staaten bei der Nominierung geeigneter Kandidaten verschoben dieses Datum.

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