Abfallwirtschaft

Jede vierte Flasche soll wiederbefüllbar sein

Bier überwiegend im Mehrweggebinde.
Bier überwiegend im Mehrweggebinde. imago images/Westend61
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Umweltministerin Leonore Gewessler will ab 1. Jänner 2024 eine verpflichtende Quote für Mehrwegflaschen einführen. Am Mittwoch schickte sie eine Novelle in Begutachtung. Der Handel ist nicht gerade begeistert.

Die angekündigte Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes sorgt schon seit Monaten für Aufregung. Auf der einen Seite steht Umweltministerin Leonore Gewessler von den Grünen, auf der anderen Seite der Handel. Nun ist der Entwurf in Begutachtung gegangen und der Inhalt: nicht zur Freude aller.

Aus diesem geht nämlich hervor, dass der Lebensmittelhandel ab 1. Jänner 2024 eine verpflichtende Quote für Mehrwegflaschen einführen muss. Ab dem Stichtag soll dann jede vierte Flasche wiederbefüllbar sein. „Wir kehren zurück zu einem gut funktionierenden System eines verbindlichen Mehrwegangebotes in unseren Supermärkten“, so Gewessler. Ein solches System hat es in Österreich bis 1990 gegeben.

Die Umstellung sollte der Ministerin zufolge für den Lebensmittelhandel durchführbar sein. Denn auch die Hersteller müssen ihre Verpackungen adaptieren: Bier- und Biermischgetränkeflaschen sollen dann zu 60 Prozent wiederbefüllbar sein, bei Mineralwasserflaschen sind es 20 Prozent. Bei Milch, Säften und anderen alkoholfreien Getränke werden zehn Prozent vorgeschrieben. Bei Milch gibt es hierzulande nur einen Abfüller, der ein Mehrwegsystem anbietet: Berglandmilch.

Nicht bei allen gibt es Mehrweg

Beim Handelsverband sieht man den Entwurf naturgemäß kritisch. Dort bekennt man sich zum freiwilligen Ausbau des Mehrwegangebots. Von einer verpflichtenden Mehrwegquote hält man „nichts“ und sieht in ihr einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Unklar ist für den Handelsverband auch, inwiefern die „erforderlichen millionenschweren Investitionskosten“ für Mehrwegautomaten, Lagerräume etc. von staatlicher Seite ersetzt werden.

Denn nicht bei allen Händlern gibt es derzeit die Möglichkeit, seine Gebinde zu retournieren – etwa bei der Supermarktkette Hofer. Der Diskonter ließ wissen, dass man einen offenen Austausch mit dem zuständigen Ministerium pflege. „Es ist uns dabei ein Anliegen, die mit der Einführung von Mehrwegpfandsystemen verbundenen Herausforderungen, Kosten und Aufwände aufzuzeigen sowie eine für alle Seiten umsetzbare Lösung zu finden. Sind die noch offenen Punkte geklärt, nehmen wir die Herausforderung an.“

Bei Spar wollte man sich zu dem Entwurf nicht konkreter äußern und teilte nur mit, sich diesen erst anzusehen. Bei Rewe verwies man auf den ohnehin geplanten Ausbau von Mehrwegsystemen „im Sinne der Kunden“. Die Wirtschaftskammer lehnt die gesetzliche Quote jedenfalls ab und sieht in ihr „kein zeitgemäßes Instrument“. Der Lebensmittelhandel würde schließlich schon heute ein breites Angebot an Mehrwegverpackungen anbieten, und zwar überall dort, wo es Nachfrage gibt.

Ausgenommen von der Verpflichtung zu Mehrweggebinden sollen Händler sein, die ausschließlich Standorte unter 400 Quadratmetern betreiben.

Auch will Gewessler ein Einwegpfandsystem einführen. Hier laufen derzeit einige Projekte, aus denen dann „das beste System für Österreich“ entwickelt werden soll. Details wollte die Ministerin keine nennen. Da dieses System per Verordnung in Kraft treten kann, ist für die Gesetzesvorlage keine genaue Beschreibung nötig.(APA/nst)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2021)

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