Frist

MAN: Weiter Tauziehen um die Zukunft des Werks in Steyr

Das MAN-Werk in Steyr soll, regelt man sich auf keine Übernahme, bis Ende 2023 geschlossen werden.
Das MAN-Werk in Steyr soll, regelt man sich auf keine Übernahme, bis Ende 2023 geschlossen werden.APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
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Das Angebot von Siegrid Wolf lag bis Freitag am Tisch. Wie es nun mit dem Standort in Steyr weitergeht, ist unklar.

Heute, Freitag, läuft die Frist ab, innerhalb derer Siegfried Wolfs Kaufangebot für das MAN-Werk in Steyr exklusiv am Tisch liegen sollte. Was passiert, wenn diese Zeit abgelaufen ist, ist unklar. Seitens der Politik ist immer wieder von Gesprächen zu hören, konkrete Inhalte sind aber bisher nicht nach außen gedrungen. Auch haben sich keine möglichen Investoren weiter als bisher aus der Deckung gewagt. Die Situation ist also verfahren.

Wolf stehe zu seinem Angebot, Nachbesserungen werde es aber nicht geben, weil dann keine wirtschaftliche Produktion möglich sei, sagte sein Sprecher Josef Kalina. Auch bestehe vonseiten Wolfs die Bereitschaft, mit anderen oder mit Initiativen der öffentlichen Hand - etwa im Forschungsbereich - zusammenzuarbeiten. Hier dürften zwar Gespräche im Hintergrund laufen, wie konkret diese sind, blieb aber unklar - ebenso, was Wolf nach Ablauf der Frist macht.

Aus München: „Keine Gespräche"

Aus der MAN-Zentrale in München hieß es auf Anfrage, dass man derzeit gar keine Gespräche führe, auch nicht mit Wolf. Auf Spekulationen, was wäre, wenn doch noch von irgendeiner Seite eine Ergänzung zum Wolf-Projekt aufgestellt wird, mit der auch die Belegschaft leben kann, will man sich nicht einlassen. Der Konzern hatte zuletzt Druck gemacht, immer wieder bekräftigt, dass man das Werk schließen wolle, und sogar einen groben Zeitplan dafür vorgelegt. Zudem hat MAN offenbar begonnen, Steyrer Personal für andere Standorte im Ausland abzuwerben.

Die Gewerkschaft hingegen behält sich vor, gegen die Kündigung der Standort- und Beschäftigungssicherungsverträge zu klagen. Dabei könnte es für MAN um viel Geld gehen - wie groß die Chancen auf Erfolg der Kläger sind, ist aber ungewiss. Und die erste Klage kann erst dann eingebracht werden, wenn wirklich jemand betriebsbedingt gekündigt worden ist. Wann das geschieht, ist Teil der Verhandlungen um einen Sozialplan, die gerade laufen und am Mittwoch fortgesetzt werden sollen.

(APA)

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