Gastbeitrag

OGH schützt Unternehmen vor Zugriff bei der Scheidung

Die Ehefrau eines sehr erfolgreichen Unternehmers scheiterte mit ihrem Versuch, bei der Trennung am erreichten Erfolg teilzuhaben.
Die Ehefrau eines sehr erfolgreichen Unternehmers scheiterte mit ihrem Versuch, bei der Trennung am erreichten Erfolg teilzuhaben.Imago Images
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Die Ehefrau eines sehr erfolgreichen Unternehmers scheiterte mit ihrem Versuch, bei der Trennung am erreichten Erfolg teilzuhaben.

Linz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) nimmt Unternehmen, die von einem Ehepartner während der Ehe groß gemacht wurden, gegen einen Zugriff des anderen bei der Scheidung in Schutz: Erfolgreiche Unternehmer haben weder eine Umwidmung unternehmerischer Werte zu privaten Zwecken noch eine Aufteilung von Gewinnen zu befürchten. Angesparte Erträgnisse in einer Privatstiftung ohne Investition ins Unternehmen sind außerdem nicht automatisch eine Umgehung. Gestaltungsrechte eines Stifters bleiben immun.

Der Ehemann ist so ein Unternehmer und hat es geschafft, das von seinem Vater gegründete Unternehmen zum Weltkonzern auszubauen. Durch komplexe Umgründungsschritte und die Gründung einer Privatstiftung, die letztlich beinahe sämtliche Beteiligungen hält, entstanden beträchtliche unternehmerische Werte. Schließlich wurde noch ein Teil des erwirtschafteten Vermögens nach etwa einem Jahrzehnt in eine neue Immobiliengesellschaft investiert.

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