Zulässige Wertung

Nepp darf Strache „Betrug“ vorwerfen

Nach der Wien-Wahl 2020 blieb Nepp (l.) mit der FPÖ auf der politischen Bühne, Straches Liste scheiterte.
Nach der Wien-Wahl 2020 blieb Nepp (l.) mit der FPÖ auf der politischen Bühne, Straches Liste scheiterte. APA
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Im Wien-Wahlkampf kritisierte FPÖ-Spitzenkandidat Nepp den Ex-Parteichef wegen Spesenabrechnungen. Strache wollte eine einstweilige Verfügung dagegen, scheitert aber.

Wien. Es reichte dem früheren FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache: „Hier wurde eine rote Linie bei Weitem überschritten, was ich mir als unbescholtener Bürger, der keinerlei strafbare Handlungen gesetzt hat, nicht länger gefallen lassen kann und will.“ So erklärte der aus der Partei ausgeschiedene Politiker vor der Wien-Wahl 2020, warum er FPÖ-Spitzenkandidat Dominik Nepp klagte und eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragte. Diese hat der Oberste Gerichtshof nun abgelehnt, mit einer bemerkenswerten Begründung.

Nach seinem unfreiwilligen Auftritt als ein Hauptdarsteller im Ibiza-Video, der Straches Ende als FPÖ-Chef besiegelt hatte, versuchte er ein „Comeback“ mit dem Team Strache. Dabei machte ihm eine Spesenaffäre zu schaffen: Ihm wurde vorgeworfen, mit gefälschten Rechnungen private Ausgaben durch die Partei gedeckt zu haben. Der Schaden soll einen sechsstelligen Betrag erreicht haben, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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