Im Wien-Wahlkampf kritisierte FPÖ-Spitzenkandidat Nepp den Ex-Parteichef wegen Spesenabrechnungen. Strache wollte eine einstweilige Verfügung dagegen, scheitert aber.
Wien. Es reichte dem früheren FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache: „Hier wurde eine rote Linie bei Weitem überschritten, was ich mir als unbescholtener Bürger, der keinerlei strafbare Handlungen gesetzt hat, nicht länger gefallen lassen kann und will.“ So erklärte der aus der Partei ausgeschiedene Politiker vor der Wien-Wahl 2020, warum er FPÖ-Spitzenkandidat Dominik Nepp klagte und eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragte. Diese hat der Oberste Gerichtshof nun abgelehnt, mit einer bemerkenswerten Begründung.