Klage

Kein Geld, wenn man nicht beim Bau helfen kann

Onkel klagte, weil er Neffen im Stich lassen musste.
Onkel klagte, weil er Neffen im Stich lassen musste.Clemens Fabry
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Onkel klagte, weil er Neffen im Stich lassen musste.

Wien. In seinem Umfeld sei es üblich, dass man sich gegenseitig beim Hausbau helfe, erklärte ein Mann. Wegen eines Motorradunfalls habe er aber nun einem Bekannten und seinem Neffen nicht beim Hausbau zur Seite stehen können, beklagte der Verunfallte. Und das, obwohl diese ihm zuvor sehr wohl bei seinem Bau geholfen hätten. Aber ist das ein Grund, um vom Unfallgegner einen Schadenersatz wie bei einem Verdienstentgang zu fordern?

Die erste Instanz hatte ein Herz für Häuselbauer gezeigt und dem Motorradfahrer wegen der ausgebliebenen Hilfeleistung Verdienstentgang zugesprochen. Denn der Unfallgegner, ein Pkw-Lenker, sei allein schuld am Geschehenen.

Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Linz, sah die Sache kritischer. Erstens seien am Unfall beide Lenker gleich schuld, weswegen sich der Schadenersatzanspruch mindern würde. Aber der Motorradlenker habe so oder so kein Recht, einen Verdienstentgang zu fordern. Denn der Schaden für die entgangene Hilfe beim Hausbau sei nicht ersatzfähig.

Ersatz bei eigenem Hausbau

Eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof (2 Ob 88/20k) bestätigte. Zwar dürfe man Schadenersatz fordern, wenn man am Bau des eigenen Hauses nicht mitwirken könne. Hier aber sei dem vom Unfall Betroffenen gar kein Schaden entstanden. Denn er habe weder dem Neffen noch dem Bekannten Ersatz leisten müssen. Also muss auch der Unfallgegner nicht dafür zahlen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2021)

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