Gastbeitrag

Kartellrecht wird grün und digital

Unlängst wurde das Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021) in Begutachtung geschickt.
Unlängst wurde das Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021) in Begutachtung geschickt.Imago Images
  • Drucken

Neben einer umstrittenen Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde schlägt ein Gesetzesentwurf eine neue Ausnahme vom Kartellverbot vor und will der Digitalisierung Rechnung tragen.

Wien. Unlängst wurde das Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021) in Begutachtung geschickt. Es könnte weitreichende Neuerungen für das österreichische Kartellrecht mit sich bringen, auf die sich Unternehmen vorbereiten sollten.

Marktbezogene Absprachen zwischen Wettbewerberinnen sind kartellrechtlich weitgehend untersagt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Kartellgesetz eine Ausnahme vom Kartellverbot, unter anderem müssen Verbraucher angemessen an dem durch die Absprache erreichten Effizienzgewinn beteiligt werden. Doch was, wenn eine solche Absprache eine ökologisch nachhaltige Entwicklung zum Ziel hat?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.