Corona

Die Polizei anhusten war straffrei

Aus einem Quarantänegebiet kommende Frau hustete Beamte an.
Aus einem Quarantänegebiet kommende Frau hustete Beamte an.APA
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Aus einem Quarantänegebiet kommende Frau hustete Beamte an. Das reichte nicht, um die Täterin wegen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu verurteilen.

Wien. Mit Armen und Beinen hatte die Frau Polizeibeamte attackiert. Und sie mit der Ansage, dass sie gerade aus Dorfgastein komme, demonstrativ angehustet. Der Hinweis war kein freundlicher, denn der Ort galt zum Zeitpunkt des Vorfalls im März 2020 als besonders coronagefährdet und stand unter Quarantäne. Aber reichen diese Umstände, um die Frau wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu verurteilen?

Auf das Delikt stehen bis zu drei Jahren Gefängnis. Der Tat ist schuldig, wer „eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen“. Es gibt auch ein Fahrlässigkeitsdelikt dazu (Strafe: bis zu einem Jahr Haft oder 720 Tagessätze). Unter Jus-Professoren ist aber strittig, ob man die Krankheit zur Erfüllung eines der beiden Delikte in sich tragen muss. Oder ob es auch reicht, wenn man sich nur gefährlich genug verhält.

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