Ein Mann wollte seinen Tauschvertrag rückabwickeln lassen. Denn das so seinen Besitz gewechselte Motorrad hatte keine gültige Betriebserlaubnis.
Wien. Er hatte seinen Pkw hergegeben und dafür im Gegenzug ein Motorrad erhalten. Doch glücklich wurde der neue Biker mit diesem Geschäft sichtlich nicht. Denn er hatte ein Motorrad erworben, das über keine gültige Betriebserlaubnis verfügt. Der Versuch, den Vertrag rückabwickeln zu lassen, scheiterte nun aber vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).
Bereits die Vorinstanzen hatten betont, dass kein Irrtum beim Vertragsabschluss geltend gemacht werden könne. Denn dem Kläger sei bewusst gewesen, dass er ein umgebautes Motorrad erwerbe. Schließlich sei vereinbart worden, dass sich der neue Motorradeigentümer selbst um die Typisierung der Umbauten kümmern müsse.
Der OGH (4 Ob 14/21v) bestätigte dies. Es sei ja auch nicht ausgeschlossen, dass das Motorrad doch noch typisiert werden könne.
(aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2021)