Corona-Impfung

Geimpft, getestet, genesen: Nationalrat beschließt Gleichstellung

Ab 19. Mai sollen Geimpfte und Genesene gleich behandelt werden, was den Besuch von Cafés, Hotels oder Museen betrifft. Der Nachweis einer Impfung wird zunächst über den gelben Impfpass möglich sein, Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass eingeführt werden.
Ab 19. Mai sollen Geimpfte und Genesene gleich behandelt werden, was den Besuch von Cafés, Hotels oder Museen betrifft. Der Nachweis einer Impfung wird zunächst über den gelben Impfpass möglich sein, Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass eingeführt werden.(c) imago images/Ralph Peters (Ralph Peters via www.imago-images.de)
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Geimpfte werden nach den Öffnungsschritten am 19. Mai keine Zugangstests mehr benötigen. Der „Grüne Pass“ in digitaler Form soll Anfang Juni kommen. Scharfe Kritik kommt im Vorfeld von der FPÖ, die Neos äußern Bedenken beim Datenschutz.

Am Montag wurden im Nationalrat die Weichen für den „Grünen Pass“ in Österreich gestellt. Er soll für viele Bereiche des öffentlichen Lebens als „Eintrittsticket" fungieren. „Geimpfte sollen in einem ersten Schritt von der Testpflicht befreit werden“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Laut derzeitigem Stand der Wissenschaft sei die Wirkung rund drei Wochen nach der ersten Teilimpfung ausreichend, "um diesen Schritt in Richtung Normalität zu gewährleisten“.

Ziel ist es allerdings, Geimpfte, Getestete und Genesene gleichzustellen, wie Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) betonte, und nicht, geimpfte Personen zu bevorzugen. Keinesfalls sollen damit Menschen diskriminiert werden, wie es zuvor Herbert Kickl (FPÖ) behauptet hatte, schließlich habe man mit den Tests einen Ersatz für die Impfung, der „keinem wehtut“, so der Grüne Gesundheitssprecher. Vor diesem Hintergrund möchte man die Selbsttests aufwerten und ebenfalls beim Zutritt zur Gastronomie gelten lassen. Zudem sollen Menschen die Möglichkeit haben, sich noch öfter testen zu lassen. So soll Sozialversicherten zehn statt wie bisher fünf Tests pro Monat gratis zur Verfügung gestellt werden. Außerdem würde auch der „Grüne Pass" als Nachweis einer Impfung, sofern sie mindestens drei Wochen zurückliegt, weitere Testkapazitäten schaffen, wie Mückstein betonte. Auch soll in der Arbeit das Testen intensiviert werden.

Wie der „Grüne Pass“ konkret gestaltet ist, wird in der Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt sein. Dieses hat am Montag bereits bestätigt: Wenn - wie geplant - am 19. Mai die Gastronomie, die Hotellerie und kulturelle Einrichtungen wieder aufsperren, dient für jene Österreicherinnen und Österreicher, die sich gegen Covid-19 impfen ließen, zunächst ihr gelber Impfpass aus Papier als "Eintrittsberechtigung". Auf dem Dokument hat jedenfalls ein Erststich vermerkt zu sein, der mindestens 21 Tage zurückliegen muss. Welchen Impfstoff man zum Schutz vor dem Coronavirus erhalten hat, spielt dabei keine Rolle.

„Grüner Pass" für Anfang Juni geplant

Anfang Juni soll dann der „Grüne Pass“ in seiner digitalen Form verfügbar sein, wofür man sich einen QR-Code auf sein Handy herunterladen kann. Voraussetzung dafür ist die Bürger-Karte bzw. eine Handy-Signatur, anmelden kann man sich dafür über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs. Wer geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen ist, muss dann nur mehr das Handy herzeigen, um Einlass in Lokale gewährt zu bekommen.

Vertreter der älteren Generation, die nicht digitalaffin sind, oder Personen, die keine "Handylösung" wünschen, können sich - jedenfalls in einer Übergangsphase - die PDF-Datei mit dem QR-Code auch ausdrucken und das Papier als "analoges Eintrittsticket" verwenden. Laut Gesundheitsministerium ist vorgesehen, dass Personen, die sich in der digitalen Welt nicht heimisch fühlen, das Papier auf ihrem Gemeindeamt bzw. dem Magistrat ausdrucken lassen können, um damit ins Theater oder ins Kino zu kommen.

Von SPÖ Zustimmung

Die gesetzliche Grundlage für den „grünen Pass“, auf der die Verordnung des Gesundheitsministeriums beruhen wird, wurde am Montag in einer Sondersitzung im Nationalrat beschlossen. Zustimmung kam auch von der SPÖ und den Neos, eine erneute Blockade im Bundesrat werde es demnach nicht geben. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner begründete die Zustimmung ihrer Fraktion damit, dass mittlerweile die Risikogruppen durchgeimpft seien, so sie das wollten. Gleichzeitig betonte sie, wie wichtig es sei, die Menschen zu einer Immunisierung zu motivieren - das nicht mit Impfzwang, sondern mit Antworten auf die Fragen jener, die Zweifel haben.

Betont wurde von der SPÖ-Vorsitzenden aber, dass bei der Schaffung eines "Grünen Passes" der Datenschutz eingehalten werden müsse. Immerhin werde er uns noch „länger begleiten“: „Wir brauchen eine gut durchdachte Lösung, die vorsichtig mit unseren Daten umgeht. In welcher Farbe sie am Ende gestaltet sein wird, das ist völlig nebensächlich“, so die SPÖ-Chefin.

Datenschutz-Bedenken von Neos, scharfe Kritik von FPÖ

Datenschutz-Bedenken äußern trotz Zustimmung auch die Neos. Gesundheitssprecher Gerald Loacker, der gar keinen echten "Grünen Pass", sondern eine Fortsetzung der "Zettelwirtschaft" erkennt. Zudem gibt es für ihn etliche Unklarheiten, etwa welche Antikörper-Tests für die Bestätigung einer Genesung anerkannt würden. Auch sieht er Probleme mit dem Datenschutz und ist kritisch, dass dem Gesundheitsminister über Verordnung wieder gewaltige Ermächtigungen zuerkannt werden.

FPÖ-Klubobmann Herbert Klickl wiederum ortet ein „System der Entmündigung und Entrechtung der Bürger, des Souveräns“, das damit geschaffen würde. Der Entfall der Testpflicht für Geimpfte ist für Kickl nur ein "Leckerli". Zudem würden der Bevölkerung die Risiken der Immunisierung verschwiegen.

Ab Juli auch auf EU-Ebene

Ab Juli soll es dann den "Grünen Pass" auf EU-Ebene geben, der gleichermaßen unbürokratisches wie sicheres länderübergreifendes Reisen möglich machen soll. Am Wochenende hatten Berichte in deutschen Medien für Aufsehen gesorgt, denen zufolge der geplante europäische Corona-Impfnachweis nicht fälschungssicher sei. Die im gelben Impfpass eingetragenen Impfnachweise könnten umstandslos in Arztpraxen, Impfzentren oder in Apotheken auf den neuen EU-Impfausweis übertragen werden. Da dieser Nachweis im gelben Impfpass leicht zu fälschen sei, sei auch das darauf aufbauende neue EU-Zertifikat entsprechend anfällig für Betrug, hieß es.

Darauf angesprochen, versicherte das Gesundheitsministerium, diese Gefahr sei hierzulande nicht gegeben, da Österreich in Sachen Digitalisierung "bereits einige Schritte weiter" sei. In Österreich würden "mittlerweile alle Impfungen in den e-Impfpass eingetragen und das Impfzertifikat für den 'Grünen Pass' wird direkt aus dem e-Impfpass erzeugt. Der Impfpass aus Papier kann zwar auch bei uns als Nachweis verwendet werden, dient aber nicht als Grundlage für die Zertifikate“, hieß es.

(APA/Red.)

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