Frankreich

Rechtspopulistin Le Pen im Prozess um Gräuelfotos freigesprochen

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Nach den islamistischen Anschlägen von 2015 in Paris hatte Le Pen Fotos von IS-Opfern veröffentlicht. Solche Publikationen sind in Frankreich strafbar, doch sah sie ein Gericht nun als Beitrag zur öffentlichen Debatte und legitime Anklage gegen den Terror an.

Die französische Rechtspopulistin Marine LePen ist in einem Prozess um das Verbreiten von Gräuelfotos der Terrormiliz "Islamischer Staat" freigesprochen worden. Die Veröffentlichung habe einen informativen Zweck gehabt, sei Teil eines politischen Protestes und trage zur öffentlichen Debatte bei, hieß es am Dienstag im Urteil eines Gerichts im Pariser Vorort Nanterre. LePen hatte Ende 2015 Bilder von IS-Opfern veröffentlicht, weswegen die Justiz Ermittlungen einleitete.

Die Veröffentlichung dieser Bilder zu kriminalisieren sei angesichts des Kontextes ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit, argumentierte das Gericht.

Die Verbreitung von Gewaltdarstellungen, die die Menschenwürde verletzen, ist in Frankreich grundsätzlich eine Straftat. Wenn das Risiko besteht, dass Minderjährige sie sehen, drohen Haft- und hohe Geldstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert.

Keine Verharmlosung

Das Gericht betonte indes im Urteil, dass die 52-jährige Vorsitzende der Partei „Rassemblement National" (RN) die Bilder kurz nach den Terroranschlägen von 2015 in Paris auf die Konzerthalle Bataclan, diverse Cafés und das Fußballstadion Stade de France veröffentlicht und damit auf eine politische Kontroverse bzw. einen Angriff reagiert habe. Immerhin hatten die islamistischen Untaten 130 unschuldigen Menschen das Leben gekostet und mindestens 410 weitere verletzt. Le Pen habe damit Gewalt nicht in einem günstigen Licht dargestellt, für gut befunden oder verharmlost. Die Art und Weise, wie die Bilder veröffentlicht worden seien, habe offensichtlich keinen „bekehrenden Charakter" gehabt.

LePen hatte damals erklärt, mit der Veröffentlichung auf eine TV-Sendung reagiert zu haben, in der aus ihrer Sicht eine Parallele zwischen ihrer damaligen Partei „Front National" und dem IS gezogen worden war. Zu Prozessbeginn prangerte sie einen angeblich „politischen Prozess" an und pochte auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Der rechte Politiker Gilbert Collard, der auch ein Gewaltbild veröffentlicht hatte, wurde ebenfalls freigesprochen.

(APA/DPA)

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