Die Arbeit eines Bundeskanzlers sei eine öffentliche Angelegenheit, so Christoph Grabenwarter.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, hat sich persönlich zu den ausstehenden Aktenlieferungen aus dem Bundeskanzleramt an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zu Wort gemeldet. "Die Kommunikation eines Bundeskanzlers ist eben keine reine Privatsache, sondern eine öffentliche Angelegenheit, wo es ein gesteigertes Interesse geben kann und dadurch der Grundrechtsschutz möglicherweise geringer ist", sagte er der "Kleinen Zeitung".
"Der Verfassungsgerichtshof ist Wahrer des Datenschutzes und hat ihn in den letzten 20 Jahren zu einem zentralen Grundrecht herauspräpariert", so Grabenwarter. "Es gibt aber, von der Verfassung vorgezeichnet, einen gewissen Vorrang des Untersuchungsrechts des Parlaments." Wer in die Öffentlichkeit tritt, müsse zudem damit rechnen, "dass an seiner Person mehr Interesse besteht und auch mehr an Privatsphäre öffentlich werden darf".
Hintergrund der Aussagen Grabenwarters ist der Entscheid des VfGH, dass das Kanzleramt dem Ibiza-U-Ausschuss Unterlagen liefern müsse - darunter auch E-Mails von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Das Kanzleramt ließ dem VfGH zuletzt ausrichten, dass man keine relevanten Unterlagen gefunden habe. Ab Donnerstag wird nun am VfGH über das Vorgehen des Kanzleramtes beraten.
(APA/Red.)