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Impftourismus mit einem Zweitwohnsitz? Ja, aber . . .

Das Landhaus von Niederösterreich.
Das Landhaus von Niederösterreich.Die Presse
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Niederösterreich öffnet die Impfungen für die allgemeine Bevölkerung. Das weckt Begehrlichkeiten. Wer jetzt einen Zweitwohnsitz anmeldet, wird trotzdem nicht einfach so geimpft.

Niederösterreich öffnet die Impfung für die allgemeine Bevölkerung. Ab heute, 5. Mai, können sich Menschen ab dem 40. Lebensjahr anmelden. Ab dem 7. Mai jene ab 30 und ab dem 10. Mai dürfen auch die Niederösterreicher ab dem 16. Lebensjahr zur Terminvergabe. Die Erststiche sollen dann je nach Altersgruppe noch Mitte/Ende Mai bis Juni gesetzt werden.

Das weckt natürlich Begehrlichkeiten, vor allem unter jenen Niederösterreichern, die das Bundesland vielleicht schon verlassen haben und jetzt im nahen Wien leben. Können sie etwa einen Zweitwohnsitz bei den Eltern anmelden und sich so schneller impfen lassen? Nein, heißt es aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). „Derzeit sind in Niederösterreich nur Hauptwohnsitzer berechtigt“, so ein Sprecher. Ausnahmen gibt es freilich. Etwa, wenn jemand in Niederösterreich seinen Nebenwohnsitz angemeldet hat und hier auch arbeitet. Oder für Menschen, die in Niederösterreich jemanden pflegen, oder Angehörige von Schwangeren – in beiden Fällen müssen die Betroffenen allerdings im gleichen Haushalt wohnen. „Das wird jetzt auch eine Zeit noch so sein“, so der Sprecher. Erst wenn alle impfwilligen Hauptwohnsitzer geimpft sind, werde man auch die Nebenwohnsitzer zulassen. Immerhin werde auch das Impfkontingent nach den Hauptwohnsitzen in Österreich verteilt.

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