Bei den staatlichen Liquiditätshilfen schauen viele Vermieter durch die Finger. Umso heftiger wird darüber diskutiert, ob Mieter ihnen Hilfsgelder weiterreichen müssen.
Wien. Die diversen Staatshilfen, die Unternehmen covidbedingt erhalten, spielen inzwischen auch eine immer größere Rolle im sogenannten Mietenstreit. Es geht dabei um den Entfall bzw. die Minderung des Bestandzinses, wenn Geschäftslokale aufgrund der Pandemie nicht oder nur eingeschränkt benützbar sind (§§ 1104 f ABGB). Das betrifft sehr viele Betriebe, zu den besonders betroffenen Branchen zählen unter anderem Gastronomie und Hotellerie, für die in acht Bundesländern immer noch der harte Lockdown gilt. Aber auch für weite Teile des Handels in Ostösterreich gab es erst Anfang der Woche die ersten Lockerungen.
Die Folge sind massive Einnahmenausfälle bei Mietern wie Vermietern. Dazu kommt die Schieflage, dass Covidhilfen durchwegs auf „operativ tätige“ Unternehmen beschränkt sind. Anders gesagt, viele Mieter von Geschäftslokalen können Staatshilfen in Anspruch nehmen, die meisten Vermieter jedoch nicht. Aber folgt daraus ein Recht des Vermieters, vom Mieter die Herausgabe von Hilfsgeldern zu verlangen? Das wird immer mehr zum Streitthema, zuletzt brachte der Baumeister und Shoppingcenter-Betreiber Richard Lugner das Thema aufs Tapet.