Die Bilanz

Maastricht und der Ritt auf dem toten Pferd

APA/EPA/OLIVIER HOSLET
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Der Vorstoß des EU-Kommissars Johannes Hahn für eine Lockerung der im Stabilitätspakt fixierten Schuldengrenze sendet ein inferiores Signal aus – wenn gleichzeitig die Ausgabe von EU-Anleihen mit Gemeinschaftshaftung bevorsteht.

Ausgerechnet der von Österreich – einem Mitglied der „Sparsamen Vier“ – entsandte EU-Kommissar, Johannes „Gio“ Hahn, hat sich neulich in einem Interview dafür ausgesprochen, die fixe Staatsschuldenregel des Maastricht-Vertrags zu kippen. Es sei sinnlos, eine Staatsschuldengrenze von maximal 60 Prozent des BIPs vorzuschreiben, wenn Länder wie Griechenland (205 Prozent Schuldenquote) oder Italien (156 Prozent) so weit von der Schuldengrenze des Stabilitätspakts entfernt seien, dass sie diese auf Sicht nie und nimmer erreichen können, hat der für Haushaltsfragen zuständige Kommissar gemeint.

Das verleite diese nur dazu, nach der „Hut drauf“-Methode jede Budgetdisziplin fahren zu lassen. Besser wäre es, für jedes Land „realistische“, also erreichbare Schuldenverringerungsziele festzulegen.

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