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Wird im U-Ausschuss zu viel geschwiegen?

IBIZA-U-AUSSCHUSS: BONELLI
IBIZA-U-AUSSCHUSS: BONELLIAPA/HELMUT FOHRINGER
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Es ist ein schmaler Grat zwischen den Rechten der Auskunftsperson und dem Anspruch der Abgeordneten auf volle Transparenz: Wann darf man seine Aussage verweigern? Und was passiert nach einer mutmaßlichen Falschaussage?

Nur die wenigsten Menschen, die im Camineum auf der weißen Bank hinter der Plexiglasscheibe Platz nehmen, tun das freiwillig. Wer in einen Untersuchungsausschuss geladen ist und im Inland wohnt, muss meistens auch erscheinen. Er oder sie tut es nicht als Zeuge oder Angeklagter, sondern als Auskunftsperson. Die Abgeordneten sollen keine Urteile fällen, sondern die politische Verantwortung klären. Ein U-Ausschuss ist eine der stärksten Kontrollfunktionen des Parlaments. Auch weil die Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht steht.

In der Praxis gibt es allerdings oft Hindernisse. Zum Beispiel wenn sie sich an bestimmte Ereignisse nicht erinnern kann. Die Auskunftsperson kann aber auch die Aussage verweigern. Wann das möglich ist, regelt die Verfahrensordnung der U-Ausschüsse. Der wichtigste Grund: wenn die Aussage für den Befragten oder einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde.

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