Der VfGH wandte sich an den Bundespräsidenten. Der Finanzminister hatte zuvor trotz einer Gerichtsentscheidung Mails und Daten nicht dem U-Ausschuss vorgelegt.
„So etwas hat es in dieser Form noch nie gegeben“, sagt Ludwig Adamovich zur „Presse“. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist heute Berater von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Das Staatsoberhaupt selbst tritt an diesem Donnerstag vor die Kameras, um das Geschehene zu erklären. „Diese Situation mag für viele überraschend sein, nicht aber für die Bundesverfassung“, kalmiert er.
Der VfGH ersuchte nämlich Van der Bellen, ein vom 3. März stammendes Erkenntnis gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zu exekutieren, weil Blümel diesem nicht nachgekommen sei. Es geht um Material für den parlamentarischen U-Ausschuss, das das Finanzministerium nicht vorlegte. Am Donnerstag erklärte das Ministerium nach der vom VfGH angedrohten Exekution aber, man werde nun „unverzüglich und vollumfänglich“ liefern. Bisher habe man das wegen des Datenschutzes der Mitarbeiter noch nicht getan. Aber was bedeutet der ungewöhnliche VfGH-Beschluss über den Anlassfall hinaus, und wie könnte man als Staatsoberhaupt denn Gerichtsentscheidungen gegen einen Minister exekutieren?