Die Urteile für jene sechs Sikhs, die sich im Mordprozess um das Tempel-Attentat in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus verantworten müssen, stehen unmittelbar bevor. Die Anklage fordert sechs Verurteilungen wegen Mordes.
WIEN. Gerichtliches Finale um das blutige Tempel-Attentat in der Pelzgasse in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus vom 24. Mai 2009: Die mit Spannung erwarteten Urteile für jene sechs Sikhs, die sich im Rahmen des Mitte Juli in Wien begonnenen Mordprozesses verantworten müssen, standen gestern, Montag, unmittelbar bevor.
Den sechs strenggläubigen Männern wird vorgeworfen, zwei indische Gurus der Ravidass-Gemeinde angegriffen zu haben. Einer der beiden, Sant Rama Nand, wurde erschossen, der andere, Sant Niranjan Dass, schwer verletzt; ebenso wie ein weiterer Prediger, der sich direkt neben den beiden Gurus aufgehalten hatte. Das Motiv laut Anklage: Mit den Gurus hätten „frevelhafte“ Vertreter einer liberaleren Glaubensrichtung eliminiert werden sollen.
Staatsanwältin Nina Weinberger klagte in ihrem Plädoyer zwar über den „kollektiven Gedächtnisverlust“ der Zeugen aus der Wiener Sikh-Community, verlangte aber dennoch sechs Mord-Verurteilungen. Der Hauptangeklagte Jaspal Singh (36) habe mit einer Makarow-Pistole aus 1,7 bis 2,2 Metern Distanz sieben gezielte Schüsse auf die beiden Gurus abgegeben.
Dabei habe er auch in Kauf genommen den Prediger zu treffen. „Beweise“ gegen den Schützen wurden von der Anklägerin per Videobeamer für die Geschworenen aufgelistet. So seien etwa DNA-Spuren von Jaspal Singh auf der Tatwaffe sichergestellt worden. Ebenso wie Schmauchspuren auf den Händen des Mannes und an dessen Oberbekleidung.
Die anderen Angeklagten hätten Beiträge zum Mord bzw. zum Mordversuch geliefert, indem sie dem Schützen sozusagen den Rücken frei hielten. Die Männer hätten so auch versucht, die Flucht des Attentäters zu sichern. Dies gelang jedenfalls nicht. Es kam zur Schlacht zwischen Anhängern der Ravidass-Gemeinde, die sich mit Bratpfannen und Nudelhölzern bewaffneten und ihrerseits zu Messern griffen – und den Attentätern. Schlussendlich lagen mehrere Männer bewusstlos am Boden. Der Schütze erlitt einen Schädelbruch.
„Der Slogan ,Frag doch den Inder‘ passt hier nicht.“
Anwalt Josef Phillip Bischof
Dessen Verteidiger Josef Phillip Bischof führte nun das heillose Chaos nach dem Anschlag ins Treffen: Man könne überhaupt nicht mehr sagen, wer von den Männern in den Anschlag verwickelt gewesen sei und wer nicht. Die nunmehr Angeklagten würden sich aus den Männern rekrutieren, die damals „bewusstlos am Boden liegend vorgefunden wurden – das sind die, die es nicht mehr ins Freie geschafft haben.“
Jaspal Singh könne deshalb nichts zu dem Überfall sagen, da er sich in Folge seiner schweren Kopfverletzungen einfach nicht mehr erinnern könne. Bischof drastisch: „Man hat meinem Mandanten die Erinnerung aus dem Hirn gedroschen.“ Dies in Verbindung mit den höchst widersprüchlichen Zeugenaussagen habe ihn an einen Werbespot denken lassen, nämlich an das viel zitierte: „Frag doch den Inder“. Jedoch gelte in diesem Prozess angesichts der wirren Zeugenangaben, man solle „den Inder“ lieber nicht fragen.
Während die sechs Angeklagten – vier von ihnen trugen leuchtend orange, zwei von ihnen dunkle Turbane, allesamt waren sie mit Trainingsanzügen bzw. Trainings-Blousons bekleidet – schweigend da saßen, geißelte auch Verteidigerin Alexia Stuefer die Anklage als verfehlt. Es gebe eben keine Beweise für die Version der Staatsanwältin. Es gebe auch keine Beweise dafür, „dass meine Mandaten in einen Tatplan eingeweiht gewesen wären“. Vor dem Richtertisch (Senatsvorsitz: Susanne Lehr) mit einem Mikrofon in der Hand auf und ab gehend ergänzte die Anwältin in energischem Ton: „Und warum gibt's keine Beweise? Weil's nicht so war!“
Die sechs Angeklagten selbst hatten die Mordvorwürfe schon bei Prozessbegin zurückgewiesen. Jaspal Singh hatte mit Verweis auf seinen totalen Gedächtnisausfall erklärt: „Mein Herz sagt mir, ich kann niemanden umbringen.“ Nun verzichteten die sechs Inder auf ein Schlusswort – sie gaben lediglich an, sich den Ausführungen der Verteidigung anzuschließen. Die Urteile standen zuletzt unmittelbar bevor.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2010)