Nach VfGH-Antrag

Mayer zu Causa Blümel: "Fatales Signal, das da gesendet wird"

"Wenn alle Staatsorgane, die die Verfassung anzuwenden haben, sich einigen, dass sie die Verfassung nicht mehr ernst nehmen, dann nützt die beste Verfassung nichts": Verfassungsjurist Heinz Mayer (Archivbild)
"Wenn alle Staatsorgane, die die Verfassung anzuwenden haben, sich einigen, dass sie die Verfassung nicht mehr ernst nehmen, dann nützt die beste Verfassung nichts": Verfassungsjurist Heinz Mayer (Archivbild) (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Dass sich der VfGH erst an den Bundespräsidenten wenden muss, um so den Finanzminister dazu zu bewegen, geforderte Akten zu liefern, ist für den Verfassungsjuristen „beunruhigend“ - und für die Opposition „beschämend“.

Die Aufregung war groß, als der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag den Bundespräsidenten aufforderte, die Herausforderung von Akten und Mails aus dem Finanzministerium zu exekutieren. Es war ein historischer Akt, ein Schritt, den es „in dieser Form in unserem Land noch nie gegeben“ habe, sagte Alexander Van der Bellen, der sich umgehend an die Öffentlichkeit wandte und sie über die aktuellen Geschehnisse informierte.

Sie mögen für viele überraschend sein, so das Staatsoberhaupt, nicht aber für die Verfassung. Schließlich regle sie ein außergewöhnliches Vorgehen wie dieses, konkret in Artikel 146, Absatz zwei. Zur Einordnung: Nachdem Gernot Blümel (ÖVP) dem Auftrag des VfGH nicht ausreichend Folge geleistet hatte, die von der Opposition geforderten Daten an den U-Ausschuss zu liefern, wandte sich das Höchstgericht an den Bundespräsidenten, um die Anordnung zu exekutieren. Bevor es so weit kam, teilte das Finanzministerium mit, die Daten „unverzüglich und vollumfänglich“ - und „noch heute“ - zu liefern, was demnach auch geschah. Rund 30 Umzugskartons bzw. 204 Ordner seien übermittelt worden.

Das Finanzministerium lieferte 30 Umzugskartons bzw. 204 Ordner an die Parlamentsdirektion. Ist damit schon alles getan?
Das Finanzministerium lieferte 30 Umzugskartons bzw. 204 Ordner an die Parlamentsdirektion. Ist damit schon alles getan? (c) APA/THOMAS JANTZEN (THOMAS JANTZEN)

Verfassungsjurist Mayer: „Beunruhigt mich sehr"

Aber ist damit nun alles getan? Ginge es nach der ÖVP, dann ja: "Die Akten sind geliefert und ich bin der Meinung, wir sollten uns wieder wichtigeren Themen zuwenden", sagte VP-Fraktionsvorsitzender Andreas Hanger am Freitag. „Wenn alle Unterlagen vollständig eingelangt sind, erübrigt sich die Exekution", kalmierte auch Van der Bellen am Donnerstag. Dass die Ereignisse die Wogen hochgehen ließen, konnte er dennoch nicht verhindern. Den Verfassungsjuristen Heinz Mayer etwa „beunruhigen" sie „sehr": „Entscheidungen des VfGH sind von Staatsorganen auf Punkt und Beistrich unverzüglich umzusetzen, und wenn das nicht passiert, dann lässt das an der rechtsstaatlichen Gesinnung des Betreffenden zweifeln", sagte er am Freitag im „Ö1-Morgenjournal".

Wenn alle Staatsorgane, die die Verfassung anzuwenden haben, sich einigen würden, dass sie die Verfassung nicht mehr ernst nehmen, „dann nützt die beste Verfassung nichts", fand er dort klare Worte. Man sei davon zwar weit entfernt, wenn das Beispiel aber Schule mache, „wenn wir ständig gezwungen sind, mit Exekutionen die Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durchzusetzen, dann wird es schwierig.“

Opposition: „Wie wenn man uns einen Maulkorb aufsetzt"

Schwierig dürfte es auch für die Opposition werden, die gelieferten Akten im Untersuchungsausschuss zu behandeln. Denn diese wurden als „geheim“ klassifiziert, dürfen also beispielsweise nicht in der Öffentlichkeit besprochen werden. Die Neos-Fraktionsführerin im U-Ausschuss, Stefanie Krisper, erläutert im Ö1-Radio: „Wenn Dokumente in Klassifizierungsstufe drei an den U-Ausschuss geliefert werden, kann er damit eigentlich nicht arbeiten, weil er sie in medienöffentlicher Sitzung nicht diskutieren kann, und der Inhalt damit auch nicht öffentlich bekannt wird.“ Und Kai Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, ergänzt: „Das ist, wie wenn man uns einen Maulkorb verpasst“.

Laut Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, gebe es hier noch Diskussionsspielraum. „Es kann ja dann auch vom Untersuchungsausschuss unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Klassifizierung vorgenommen werden, also zurückgestuft werden“, sagte er gestern gegenüber der „ZiB“.

Dies forderte - neben einem Rücktritt von Finanzminister Gernot Blümel - auch Christian Hafenecker (FPÖ) in einer Pressekonferenz am Freitag. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) bräuchte dafür nur eine Präsidiale des Nationalrats einzuberufen und die Klassifizierungsstufe zu ändern, so der FP-Fraktionschef. „Aber dass er das freiwillig tun wird, daran zweifle ich.“ Er kündigt einen Misstrauensantrag an den Finanzminister an und plädiere für „einen nationalen Schulterschluss“, für den sich alle Parteien mit Ausnahme der ÖVP zusammenschließen und „dafür sorgen, dass diese Sümpfe, die in diesem Land von der ÖVP aufgebaut worden sind, wieder trockengelegt werden."

Verfassungsjurist Funk: „Nicht undelikat"

Als „nicht undelikat“ bezeichnete Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk die Vorgänge am Donnerstagabend in der „ZiB 2“ und vermutete eine „Verzögerungstaktik": „Hier muss man sich schon die Frage stellen, ob hier nicht ein taktischer Weg eingeschlagen wurde“, meinte er, „um das ganze Verfahren abzuwehren.“ Die Entscheidung des Höchstgerichts sei vor diesem Hintergrund „sehr wichtig“. Denn sie würde aufzeigen, dass die Verfassung „sehr wohl in der Lage ist, in einem Bereich, der vielleicht als 'abseits' empfunden werden könnte, die nötige Durchsetzungs- und Durchschlagskraft sicherzustellen". Dies könnte auch von Bedeutung in Hinblick auf die nachfolgenden Auseinandersetzungen um die Informationen des Bundeskanzlers sein. Denn auch hier hat sich die Opposition an den Verfassungsgerichtshof gewandt - die Sachlage ist aber nicht die gleiche, wie Funke ergänzt.

Für Verfassungsexperten Heinz Mayer aber ist klar: Politiker seien nicht dazu da, die Möglichkeiten der Verfassung auszureizen, sondern diese zu befolgen. „Und zwar auf Punkt und Beistrich, ohne dass der Exekutor vor der Türe steht.“ Geschehnisse wie diese könnten „das Rechtsbewusstsein in der Gesellschaft allgemein untergraben“, warnte er: Wenn ein Regierungsmitglied höchstgerichtliche Entscheidungen ignoriere, könnte dies auf das Rechtsbewusstsein der Bürger abfärben - „und das ist ein fatales Signal, das da gesendet wird."

(bsch)

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