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Rechnungshof kritisiert Intransparenz bei Kulturförderungen

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Rechnungshof(c) Clemens Fabry
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Die Kulturförderungen von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland seien nicht vergleichbar, kritisiert der RH.

Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag die Ergebnisse der Überprüfung ausgewählter Aspekte der Kulturförderungen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland vorgelegt. Für den überprüften Zeitraum 2015 bis 2017 zeigt sich ein Bild von Intransparenz und mangelnder Vergleichbarkeit. Insgesamt führt der Bericht 33 Empfehlungen auf, die teilweise einzelne Bundesländer, oft aber auch alle drei betreffen.

Dargestellt werden sollten in dem Bericht "die Ziele, die Bedingungen, die Verfahren und die Abwicklung der Förderungen". Zusammenfassend hielt der RH fest, dass die Vergleichbarkeit der Kulturförderungen der Länder nicht gegeben ist, obwohl die Bundesländer seit den 1990er-Jahren angehalten sind, ihre Kulturberichte entsprechend der Länderinitiative Kulturstatistik (LIKUS-System) mit 16 Hauptkategorien zu erstellen. "Dieses Ziel wurde nicht erreicht, weil der Interpretationsspielraum bei der Zuordnung der Förderungen zu den Kategorien zu groß war", so die RH-Kritik. In den drei Ländern bestanden im Prüfzeitraum insgesamt acht unterschiedliche Förderverfahren.

„Aussagekraft der Kulturberichte eingeschränkt"

Einen genaueren Blick warf der RH auf den Bereich "Darstellende Kunst": Hier schüttete das Burgenland im Jahr 2017 rund 4 Millionen Euro aus, das Land Niederösterreich rund 25 Mio. und die Stadt Wien rund 90 Mio. Euro. Allerdings stellte die Stadt Wien Förderungen für die Wiener Festwochen bis 2016 in der Kategorie "Großveranstaltungen" dar, ab 2017 in der Kategorie "Darstellende Kunst". "Somit war die Aussagekraft der Kulturberichte im Bereich Darstellende Kunst eingeschränkt", konstatieren die Prüfer.

Kritik gab es auch an der Handhabung der Transparenzdatenbank. Dort hatten die überprüften Rechtsträger zwar Leistungsangebote für den Bereich "Darstellende Kunst" erfasst, "allerdings stimmte dort, wo die überprüften Rechtsträger Auszahlungen in die Transparenzdatenbank einmeldeten, die Gesamthöhe der aus der Transparenzdatenbank abrufbaren Auszahlungen mit den in den Kulturberichten für den Bereich Darstellende Kunst verzeichneten Ausgaben nicht überein". Außerdem sei aus der Transparenzdatenbank lediglich die Gesamthöhe aller erfolgten Auszahlungen öffentlich zugänglich, während die Summen in den Kulturberichten unter namentlicher Nennung der Begünstigten verzeichnet sind.

Weiters kritisiert wird, dass die Kulturstrategien der Länder Burgenland und Niederösterreich sowie das Leitbild zur Wiener Theaterreform zwar Ziele enthalten, "jedoch keine Indikatoren, mit denen die Zielerreichung überprüft werden konnte". Auch die Kontrollen der Förderungen werden in allen drei Bundesländern als "unzureichend" bezeichnet: "Es fehlten insbesondere risikoorientierte, strategisch nachvollziehbare Kontrollansätze", heißt es. Niederösterreich prüfte von 119 Förderfällen im Jahr 2017 einen vor Ort, Wien von 169 drei. Das Land Burgenland kontrollierte ausschließlich Belege und nicht vor Ort.

So empfiehlt der Rechnungshof den Ländern, sich bei der Erstellung der Kulturberichte "so abstimmen, dass die in den einzelnen Hauptkategorien erfassten Förderungen vergleichbar sind". Anzudenken wäre etwa eine einheitliche Vorgehensweise bei der Erfassung von Förderungen für Festspiele in der Hauptkategorie "Großveranstaltungen".

NÖ soll Festspiele Reichenau nicht mehr fördern

Im Fall des Burgenlandes wurde etwa kritisiert, dass das Land in den Jahren 2015 bis 2017 74 Prozent bzw. 6,13 Mio. Euro seiner gesamten Förderungen für Darstellende Kunst nicht in den Kulturberichten dargestellt hatte. Die Aussagekraft der Berichte war somit stark eingeschränkt. Nicht enthalten waren etwa Förderungen der Seefestspiele Mörbisch oder "jOpera" Jennersdorf, die eine Agentur für EU-Förderungen abwickelte. Weiters seien die im Kulturleitbild angeführten zehn kulturpolitischen Ziele allgemein gehalten. Indikatoren, die eine Zielerreichung messbar machten, definierte das Burgenland nicht.

Dem Land Niederösterreich empfahl der RH, von einer weiteren Förderung der Festspiele Reichenau Ges.m.b.H. abzusehen. Begründet wird dies damit, dass die festgestellten Abläufe und Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und zwei anderen Unternehmen sowie die Verwendung der Fördermittel als "vergaberechtswidrig, intransparent und unwirtschaftlich zu beurteilen" seien. Die Förderung von zuletzt 462.000 Euro wäre soweit rückwirkend wie möglich zurückzufordern.

(APA)

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