Während Juristen, die Opposition und auch Grüne Gernot Blümel kritisieren, schrieb der Finanzminister an seine Mitarbeiter.
Wien. Dass der Finanzminister die Unterlagen erst an den U-Ausschuss lieferte, nachdem der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag beim Bundespräsidenten um die Exekution des Gerichtserkenntnisses ersucht hatte, sorgt weiter für Debatten. Es gab Kritik von Juristen, Irritation beim Koalitionspartner und an Gernot Blümel (ÖVP) adressierte Rücktrittsforderungen seitens der Opposition. Denn dieser taktiere bis zuletzt.
Der Minister selbst schrieb hingegen einen Brief an alle Ministeriumsmitarbeiter, in denen er erklärte, immer „alles zu tun“, um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. „Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind von Staatsorganen auf Punkt und Beistrich unverzüglich umzusetzen. Und wenn das nicht passiert, dann lässt das an der rechtsstaatlichen Gesinnung des Betreffenden sehr zweifeln“, meinte hingegen Verfassungsjurist Heinz Mayer im ORF-Radio. In der Auseinandersetzung mit dem VfGH habe der Finanzminister Argumente vorgebracht, „von denen man wissen konnte und wissen musste, dass sie nicht verfangen werden“, meinte Fachkollege Bernd-Christian Funk.
Was verlangte der VfGH?
Das VfGH-Erkenntnis betraf etwa Postfächer und Daten der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem heutigen Öbag-Chef, Thomas Schmid, früher Generalsekretär im Finanzministerium. Es ging um die Amtszeit von Minister Hartwig Löger (ÖVP).
Was hatte der VfGH in seinem Erkenntnis vom 3. März verlangt? „Der Bundesminister für Finanzen ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss (...) die E-Mail-Postfächer sowie lokal oder serverseitig gespeicherte Dateien der Bediensteten (Namen) aus dem Untersuchungszeitraum vorzulegen“, lautete die Anordnung.
Die Finanzprokuratur als rechtlicher Vertreter des Ministeriums nahm darauf Verhandlungen mit dem U-Ausschuss auf. Der Vorschlag: Der Ausschuss soll gemeinsam mit dem Ministerium Suchbegriffe vereinbaren. Danach werde statt eines Aktenbergs nur dazu passende Kommunikation vorgelegt. Das passte dem U-Ausschuss nicht. Auch nachdem er dieses Angebot abgelehnt hatte, legte das Finanzministerium aber trotz VfGH-Anordnung nicht die Akten vor. Am Donnerstag wurden sie dann geliefert – aber nur in gedruckter Form und mit hoher Geheimhaltungsstufe. Was erneut zu Kritik der Opposition an Blümel führte.