Der Straftatbestand des religiös motivierten Terrorismus kommt, ebenso wird die Präventionsarbeit verstärkt.
Wien. Gesetzliche Änderungen aufgrund des Terroranschlags in Wien sind nicht notwendig, hatte die von der Regierung eingesetzte Untersuchungskommission befunden – kommen sollen diese aber nun doch. Schon im Dezember vergangenen Jahres hatte die Koalition ein Gesetzespaket als Reaktion auf den Anschlag im November in Begutachtung geschickt. Dieses kommt nun – leicht adaptiert – ins Parlament.
Der Täter von Wien war zuvor verurteilt und bedingt entlassen worden, er hatte versucht, sich einer Terrorgruppe in Syrien anzuschließen. Im Umgang mit derartigen Tätern wird nun nachgeschärft.