Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellt sich nicht schützend vor die Grundrechte der Bevölkerung, sondern beschränkt sie.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eines der ehrgeizigsten Klimaschutzgesetze der Welt für verfassungswidrig erklärt, weil ihm die staatlichen Zwangsmaßnahmen zur CO2-Reduktion bis 2030 nicht radikal genug sind. Einhelliger Jubel war die Reaktion der deutschen Medien. In den Umfragen zur Bundestagswahl führen die Grünen – und beide Regierungsparteien überbieten einander seither mit immer schrilleren CO2-Reduktionszielen. Wir sind aus grundrechtlicher Perspektive alarmiert.
Die Ausgangslage
Der Zwang zu einer CO2-neutralen Lebensweise steht nicht im Grundgesetz. Dennoch behauptet das BVerfG, die Pflicht dazu habe ab 2050 Verfassungsrang. Eigentlich sollte ein so konkreter, alle Grundrechte beschränkender Zwang nach öffentlicher Debatte vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Der erste Senat des BVerfG lässt den Bundestag aber geschickt links liegen.