Öffnungspläne

Regierung präsentiert Öffnungspläne: Welche Regeln ab 19. Mai gelten

Wie soll die Öffnung im Detail ablaufen? Die Regierungsspitze hat heute die neue Verordnung, die als Grundlage für die Lockerungen ab 19. Mai gilt, präsentiert.
Wie soll die Öffnung im Detail ablaufen? Die Regierungsspitze hat heute die neue Verordnung, die als Grundlage für die Lockerungen ab 19. Mai gilt, präsentiert.REUTERS
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Sperrstunde um 22:00, Registrierpflicht und der „grüne Pass“. Die türkis-grüne Bundesregierung hat am Montag die Details jener Verordnung präsentiert, die ab dem 19. Mai die Grundlage für die geplanten Öffnungsschritte bilden soll.

Vor rund sieben Monaten wurde das öffentliche Leben in Österreich weitgehend heruntergefahren. Nun steht das Ende des aktuellen Corona-Lockdowns kurz bevor: Am 19. Mai treten weitgehende Öffnungsschritte in Kraft. Die Eckpunkte für die neue Verordnung waren bereits im Vorfeld bekannt, die Details verkündete die türkis-grüne Bundesregierung am Montag nach Gesprächen mit den Landeshauptleuten.

„Ausschließlich gute Nachrichten“ habe man heute zu überbringen, kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zu Beginn der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt an. Das erste Mal seit Oktober verzeichne Österreich weniger als 1000 Neuinfizierte, zum aktuellen Stand haben zudem 2,6 Millionen eine erste Impfung erhalten, so Kurz. Das heißt: „Wie versprochen werden die Öffnungen am 19. Mai stattfinden - in ganz Österreich und in allen Branchen und Bereichen."

Die Schulen werden bereits ab 17. Mai wieder in den Regelbetrieb zurückkehren, der Schichtbetrieb wird nur dann stattfinden, wenn es zu einer Clusterbildung kommt. (>>> Mehr dazu) Auch was das Vereinswesen betrifft, verspricht der Kanzler „einen deutlichen Schritt der Öffnungen": „Vom Fußballmatch bis zur Blasmusik wird auch hier wieder viel möglich sein“.

„Grüner Pass“ als Eintrittskarte

Die Öffnungen von Tourismus, Gastronomie, Kultur, Sport und Freizeitbetrieben werden aber von „massiven Sicherheitsvorkehrungen" begleitet, so Kurz. Das Testen habe sich zum „Erfolgskonzept“ entwickelt, dies werde man weiterhin verfolgen. Der Weg „zurück ins alte Leben“ aber ist das Impfen, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wiederholt betonte.

„Als Zutrittsberechtigung setzen wir auf den 'grünen Zutrittspass'“, so der Bundeskanzler. Um Zutritt zu Gastronomie, Tourismus, Kultur oder Sportbetrieben zu bekommen, bedürfe es also eines Nachweises einer „geringen epidemiologischen Gefahr“. Heißt: Ein negativer Corona-Test, der Nachweis einer Impfung oder einer überstandenen Corona-Infektion. Die Definition von Personen, von denen eben diese „geringe epidemiologische Gefahr" ausginge, bezeichnete der Gesundheitsminister als „Dreh- und Angelpunkt".

Zugelassen sind für sie ein Antigentest (Gültigkeitsdauer 48 Stunden), ein PCR-Test (Gültigkeitsdauer 72 Stunden) und neuerdings auch ein Selbsttest, der digital eingemeldet wird (Gültigkeitsdauer 24 Stunden). Die Erstimpfung muss 22 Tage zurückliegen, nach drei Monaten ist eine Auffrischung erforderlich. Nach der Zweitimpfung, beziehungsweise bei Impfstoffen, bei denen nur eine Dosis nötig ist, müsste nach neun Monaten wieder aufgefrischt werden, so Mückstein.

Beschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich

Die Ausgangsbeschränkungen fallen. Treffen werden wieder möglich sein - allerdings mit Einschränkungen. Im Freien dürfen sich tagsüber zehn Erwachsene plus Kinder treffen, nachts (von 22:00 bis 05:00 Uhr) und im Innenraum vier. „Das gilt für den öffentlichen Raum genauso wie für die Gastronomie“, so Kanzler Kurz, „genauso wie die FFP2-Maske, sie wird ebenfalls noch in vielen Bereichen nötig sein."

Zu Begräbnissen und Hochzeiten dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Für die Feier danach gilt eine Anzeigepflicht, außerdem darf nicht bewirtet werden. „Veranstaltungen in großer Dimension sind also noch nicht möglich“, so Kurz: „Hochzeiten, große Feste und Vereinsveranstaltungen, wo Abstandregeln nicht eingehalten werden, finden also definitiv nicht jetzt mit 19. Mai statt, aber spätestens ab Juli.“ Denn für „spätestens 1. Juli" hat der Bundeskanzler bereits die nächsten Öffnungsschritte angekündigt.

Menschen, die in Alters- oder Pflegeheimen leben, dürfen wieder täglich Besuch empfangen - auch das war bereits bekannt. Konkret sind drei Besucher pro Person am Tag erlaubt, konkretisierte Mückstein.

Erste Phase des „grünen Passes“ beginnt

Für den Restaurantbesuch müsse ein negatives Testergebnis bzw. die Impfung nachgewiesen werden, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). „Ab 19. Mai gilt die erste Phase des grünen Passes“.Getestete, Geimpfte oder Genesene haben Zutritt zum Gasthaus, egal, ob sie das in Papierform, als SMS am Handy oder in Form eines Impfzertifikats oder des Genesenen-Status vorweisen.“ Selbsttests sollen vor Ort unter Aufsicht möglich sein, so Köstinger, und bezog sich dabei auf das neue Konzept der „Point of Sale"-Tests, mit denen man Betriebe unterstützen werde. In Ausnahmefällen soll dabei etwa „direkt beim Wirten oder beim Veranstalter" Tests für das einmalige Betreten geben, sie sind nur für die Dauer des Besuchs gültig. Für Kinder - die Testpflicht gilt ab 10 Jahren - sollen die in der Schule durchgeführten Tests als Eintrittstests gelten.

Pro Tisch dürfen im Innenbereich vier Erwachsene (plus max. sechs Kinder) Platz nehmen, im Außenbereich zehn Erwachsene (plus max. zehn Kinder). Der Sicherheitsabstand von zwei Metern gilt zwischen den Personengruppen, nicht zwischen den Tischen. Wer den Sitzplatz verlässt, muss eine FFP2-Maske tragen. Die Sperrstunde um 22:00 für die Bereiche des öffentlichen Lebens wird wieder eingeführt.

Überall dort, wo man sich länger als 15 Minuten aufhält, gilt außerdem die Registrierungspflicht. Dies gilt nicht für Freizeitbetriebe im Freien, also für Tierparks oder Zoos, ergänzte Köstinger.

Freizeiteinrichtungen müssen für jeden Gast im Innenbereich 20 Quadratmeter zur Verfügung stellen. FFP2-Masken müssen getragen werden, die Abstandsregel von zwei Metern gilt weiterhin, Eintrittstests bzw. der Nachweis über eine Impfung oder Genesung sind auch hier notwendig.

Kunst, Kultur und Sport

Sport-, Kunst- und Kulturveranstaltungen dürfen ab 19. Mai wieder vor Publikum stattfinden. Auch hier gilt als Zutrittsberechtigung „eines der drei G's“, erklärte Vizekanzler Kogler (Grüne), man muss also auch hierfür getestet, genesen oder geimpft sein.

Im Zuschauerbereich gilt nicht mehr die 2-Meter-Abstandsregel, sondern: „Hier ist zwischen haushaltsfremden Personen ein Platz freizuhalten." Die Kapazitätsbeschränkung für Kulturbetriebe liegt bei 50 Prozent. Kogler verkündete eine „Obergrenze": Mit zugewiesenen Sitzplätzen sind in Innenräumen maximal 1500 Besucher erlaubt, imFreien maximal 3000 Besucher.

Proben, etwa für Chöre oder Musikvereine, werden unter bestimmten Bedingungen auch wieder in Innenräumen möglich sein, so Kogler. Jeder teilnehmenden Person - die „natürlich auch wieder geimpft, getestet oder genesen sein muss“ - müssten wieder 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Wo dies für die Ausübung der Tätigkeit notwendig ist, müsste keine Maske getragen werden. „Wo aber nicht geprobt oder gesportelt wird“, so der Vizekanzler, „gelten die gleichen Regeln wie sonst auch“.

In Museen bleibt die FFP2-Maskenpflicht aufrecht, auch dort müssen 20 Quadratmeter müssen pro Besucher sichergestellt werden. Allerdings muss für den Museumsbesuch - genauso wie im Handel - kein Nachweis über Impfung, Test oder überstandene Erkrankung erbracht werden.

Mückstein: „Es schaut gut aus"

„Wir freuen uns alle auf den Theaterbesuch, den Konzertbesuch oder den Stadionbesuch, keine Frage", so Vizekanzler Kogler, „aber bittschön nicht die Regeln vergessen." Das gilt für Veranstalter wie auch für Teilnehmer - „also für uns alle. Wir können nicht alles hundertprozentig und rund um die Uhr kontrollieren“, so Kogler. Darum seine Bitte: „Nicht in den Schlendrian zu verfallen und womöglich dem Prinzip der zugedrückten Augen zu folgen, das wäre nicht gut“, appellierte er an das Verantwortungsgefühl und „für das Mitwirken aller“.

Und Gesundheitsminister Mückstein resümierte: „Diese Öffnungsschritte sind kein Geschenk, sondern der Lohn für unsere gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Wochen“. Er mahnte aber weiterhin zur Vorsicht: Die Lage sei zwar derzeit gut, aber: "Ich werde ein strenges Auge darauf haben."

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