Die erste Amtshaftungsklage in Folge des Wien-Terrors wird nächste Woche gerichtlich abgehandelt. Das Sozialministerium prüft immer noch Entschädigungs-Optionen.
Kommenden Montag findet im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der erste „Opfer-Prozess“ nach dem Terroranschlag vom 2. November statt. Bei dem islamistischen Attentat, welches von dem österreichischen-nordmazedonischen Doppelstaatsbürger K. F. (20) verübt worden ist, sind vier Menschen getötet und 23 zum Teil schwer verletzt worden. K. F. wurde von der Polizei erschossen.