Die erste Amtshaftungsklage in Folge des Wien-Terrors wird nächste Woche gerichtlich abgehandelt. Das Sozialministerium prüft immer noch Entschädigungs-Optionen.
Kommenden Montag findet im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der erste „Opfer-Prozess“ nach dem Terroranschlag vom 2. November statt. Bei dem islamistischen Attentat, welches von dem österreichischen-nordmazedonischen Doppelstaatsbürger K. F. (20) verübt worden ist, sind vier Menschen getötet und 23 zum Teil schwer verletzt worden. K. F. wurde von der Polizei erschossen.
Bei einem der Todesopfer handelt es sich um eine 24 Jahre alte deutsche Kunststudentin, die als Kellnerin in einem Lokal in der Wiener Innenstadt gearbeitet hatte. Ihre Mutter hat Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Stoßrichtung der Klage: Organe des Staates müssen Versäumnisse im Vorfeld des Terroranschlags auf ihre Kappe nehmen.