U-Ausschuss

Die Stunde der Präsidenten

Wolfgang Sobotka
Wolfgang Sobotka(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Bleiben die Akten aus dem Finanzministerium geheim? Das entscheidet Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Die SPÖ überlegt, den Bundespräsidenten anzurufen.

Sie dürfen nur in einem Raum gelesen werden, man kann sie nicht nach Schlagworten elektronisch durchforsten und die Ausschussmitglieder dürfen nicht öffentlich über sie reden.

Ohne Zweifel verkompliziert die Einstufung der Aktenlieferung des Finanzministeriums als „geheim“ – das ist die dritthöchste von vier möglichen Vertraulichkeitsstufen – die Arbeit des Untersuchungsausschusses einigermaßen. Geheim sind laut § 4 Informationsordnungsgesetz Informationen, deren Preisgabe Republiksinteressen „erheblich“ gefährdet. In der Regel geht es dabei um Dinge wie Landesverteidigung und die Sicherheit – und nicht um den Datenschutz von Mitarbeitern, den das Ministerium ins Treffen führt.

Vier von fünf Fraktionen – alle außer die ÖVP – fordern deshalb eine Herabstufung der Akten.

1 Was spricht für eine Herabstufung der Vertraulichkeit?

Auf den ersten Blick könnte man sich wundern: Wie wollen SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos wissen, dass die Akten zu hoch eingestuft sind? Hatten die U-Ausschussmitglieder doch wohl noch keine Zeit alle Kisten durchzusehen. Allerdings gibt es vorab schon Gründe, an Stufe 3 zu zweifeln.

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