Verordnung

Treffen in Parks doch weiter möglich

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Darf man selbst Freunden und Eltern nicht mehr nahe kommen? Die neu erlassenen Regeln schreiben dies vor. Auf Nachfrage betont das Ministerium, diese noch zu ändern. Die neue Verordnung wurde jedoch vor dem Gesetz erlassen.

Am Montagabend erließ Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein die Öffnungsverordnung. Vergleichsweise früh, da die Maßnahmen erst ab 19. Mai gelten sollen. Und genau genommen zu früh: Denn die Verordnung des Ministeriums wurde erlassen, bevor noch das Gesetz, auf der sie fußt, vom Kanzleramt kundgemacht worden war.

Aber auch inhaltlich sorgte die Novelle für Aufsehen. Denn während sie sonst von Lockerungen geprägt ist, sehen die neuen Abstandsregeln in der Öffentlichkeit schärfere Regeln als bisher vor. So darf man niemandem mehr näher als zwei Meter kommen, wenn man mit der Person nicht zusammenwohnt. Ein Umstand, der Spaziergänge und Treffen in Parks stark erschweren würde, während man in virologisch gefährlicheren Privaträumen oder Lokalen auf der rechtlich sicheren Seite wäre.

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