Justiz

Causa Kurz: Langer Weg zum Urteil

AUT, Parlament, Ibiza-Untersuchungsausschuss
AUT, Parlament, Ibiza-UntersuchungsausschussFlorian Schroetter / EXPA / pict
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Eine Anklageerhebung ist noch nicht fix, auch die Justizministerin hat noch ein gewichtiges Wort mitzureden.

Bundeskanzler Sebastian Kurz sagt, er nehme an, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tatsächlich einen Strafantrag wegen falscher Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss einbringen wird. Strafrechtsexperten sind da nicht so sicher, das Verfahren könnte auch mit einer Einstellung oder sogar mit einer Diversion enden. Bei letzterer würde der Bundeskanzler wohl eine Geldbuße akzeptieren, dafür aber nicht vorbestraft sein. Auch sonst sind noch etliche Fragen offen:

1 Wie wahrscheinlich ist es, dass der Bundeskanzler verurteilt wird?

Die WKStA hat die Sachlage auf 58 Seiten penibel dargelegt und die Unterschiede in den Aussagen des Kanzlers im Untersuchungsausschuss zu den Erkenntnissen aus den Chatprotokollen aufgelistet. Daraus geht hervor, dass Sebastian Kurz seine Rolle bei der Bestellung von Öbag-Vorstand Thomas Schmid und bei der Auswahl der Öbag-Aufsichtsräte tatsächlich nicht korrekt dargestellt haben dürfte. Die juristisch entscheidende Frage lautet nun: Kann dem Kanzler eine vorsätzlich falsche Aussage nachgewiesen werden. Und das scheint nicht ganz so einfach zu sein. Kurz selbst zielt in seinen öffentlichen Äußerungen auf diesen Punkt ab: Er sei „mit dem Vorsatz“, wahrheitsgemäß auszusagen, in den U-Ausschuss gegangen.

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