Während die Staatsanwaltschaft in Chats frühe Absprachen zwischen Sebastian Kurz und Thomas Schmid sieht, ortet das Gutachten eines Strafrechtlers Unterstellungen der WKStA.
Wien. Hat Sebastian Kurz sich wegen falscher Beweisaussage strafbar gemacht? Neben der politischen Komponente ist dies vor allem eine juristische Frage. Ein Sprecher von Kurz verwies am Sonntag auf ein strafrechtliches Gutachten. Erstellt wurde es von Professor Hubert Hinterhofer (Universität Salzburg). Beauftragt hat ihn die Kanzlei von ÖVP-Parteianwalt Werner Suppan, der wiederum von der Bundespartei um Prüfung ersucht worden war.