Kunstfehler

Mann aus Sexualleben gerissen: 50.000 Euro Schmerzengeld

Der Eingriff ging schief (Symbolbild).
Der Eingriff ging schief (Symbolbild).(c) imago images/Shotshop (Karsten Eggert via www.imago-images.de)
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Ein Mann litt unter Erektionsstörungen und ließ sich vom umstrittenen Urologen Ralf Herwig operativ behandeln. Der Eingriff ging schief. Erstmals urteilte der OGH über Schadenersatz nur wegen der bleibenden Dysfunktion ohne andere körperliche Defekte.

Wien. Sein Geschlechtsleben war von Anfang an von Problemen überschattet, und das beschäftigte den Mann jahrelang. Aber es war vorhanden. Seit einer misslungenen Behandlung durch einen Urologen ist es das nicht mehr, und das macht dem heute 37-Jährigen noch viel mehr zu schaffen. Erstmals hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden, wie viel Schmerzengeld einem Menschen allein für den Verlust des Sexuallebens, also ohne jede sonstige körperliche Schädigung, zusteht.

Der Mann hatte Anfang 20 seine erste sexuelle Beziehung. In physischer Hinsicht trat dabei ein Muster auf, das ihn fortan begleiten sollte: Er hatte zu Beginn Erektionsprobleme, besonders wenn er ein Kondom benützte. Zwar besserte sich die Situation nach der Anfangsphase; trotzdem suchte der junge Mann zur Abklärung einen Urologen auf. Der vermutete eine psychische Ursache. Auf ein Potenzmittel, das der Arzt ihm verschrieb, verzichtete der Mann sehr bald. Die folgenden sexuellen Beziehungen verliefen körperlich-äußerlich ähnlich wie die erste.

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