Bootslenker muss zahlen

Wörthersee-Bootsunfall geht nicht auf Kosten der Haushaltsversicherung

Ein tödlicher Bootsunfall auf dem Wörthersee 2017, der zusammen mit seiner strafgerichtlichen Aufarbeitung für Schlagzeilen sorgte, hatte auch ein Nachspiel vor den Zivilgerichten.
Ein tödlicher Bootsunfall auf dem Wörthersee 2017, der zusammen mit seiner strafgerichtlichen Aufarbeitung für Schlagzeilen sorgte, hatte auch ein Nachspiel vor den Zivilgerichten. APA/BARBARA GINDL
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Ein Niederösterreicher hatte 2017 alkoholisiert durch ein waghalsiges Manöver einen Freund getötet. Den Schadenersatz kann er nicht abwälzen, bestätigte jetzt der OGH.

Wien. Ein tödlicher Bootsunfall auf dem Wörthersee 2017, der zusammen mit seiner strafgerichtlichen Aufarbeitung für Schlagzeilen sorgte, hatte auch ein Nachspiel vor den Zivilgerichten. Der verantwortliche Lenker des Boots, der seine Haftstrafe mit einer Fußfessel abgebüßt hat, versuchte nämlich, seine Schadenersatzpflicht auf seine Haushaltsversicherung abzuwälzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte nun in letzter Instanz zu klären, ob das zulässig ist.

Der Unfall hatte sich auf einer Motorboot-Fahrt einer Männerrunde auf dem Wörthersee ereignet. Einer der Männer, ein heute 48-jähriger Niederösterreicher, hatte sich unterwegs ans Steuer des 335 starken Boots gesetzt und einen „Power-Turn“ nach rechts vollzogen. Bei dieser Wende wurde ein Freund aus dem Boot geschleudert; wenig später wurde er von der Schiffsschraube des rückwärts fahrenden Boots erfasst und getötet.

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