Die Frau meint, der Anschlag hätte verhindert werden können. Sie fordert von der Republik Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Am Montag wird am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klage einer Mutter verhandelt, deren Tochter beim Terror-Anschlag in Wien vom 2. November vom Attentäter getötet wurde. Die 24-jährige Kunststudentin, die als Kellnerin gejobbt hatte, wurde vor einem Lokal am Ruprechtsplatz erschossen. Ihre Mutter erhielt nach dem Verbrechensopfergesetz 2000 Euro. Damit ließen sich nicht ein Mal die Überführung - die Frau stammte aus Bayern - und die Begräbniskosten abdecken.
Nun macht die Mutter neben Schadenersatz Schmerzensgeld und Verdienstentgang geltend. Seit dem Attentat leide sie unter anderem an einer Depression. Außerdem sei sie seit dem Ableben ihrer Tochter arbeitsunfähig. Auch Bestattungskosten macht die Frau geltend. Zudem bringt sie ein Feststellungsbegehren in Bezug auf Spätfolgen ein. Alles in allem begehrt sie etwa 125.000 Euro.
Im Vorfeld Hinweise auf Gefährlichkeit?
Sie stützt ihre Klage auf die Argumentation, dass es im Vorfeld des Anschlags deutliche Hinweise auf die Gefährlichkeit des Attentäters gegeben habe und Organe der Republik nicht adäquat darauf reagiert hätten. Wäre das nicht unterblieben, hätte der Anschlag ihrer Ansicht nach verhindert werden können.
Die Finanzprokuratur - sie vertritt die Republik in allen Verfahren vor ordentlichen Gerichten - hat die geltend gemachten Ansprüche der Mutter nicht anerkannt und war zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit, was eine zivilprozessuale Abhandlung des Terroranschlages erforderlich macht.
(APA/Red.)