Der Zivilprozess um die von einer Hinterbliebenen eines Terror-Opfers eingebrachte Amtshaftungsklage wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Indessen kam heraus, dass ein Strafverfahren gegen zwei Beamte des Verfassungsschutzes anhängig ist. Dabei wird der (Anfangs-)Verdacht des Amtsmissbrauchs geprüft.
Rund 125.000 Euro Schadenersatz (Schmerzengeld, Begräbniskosten, Bewertung des Feststellungsinteresses etc.) begehrt eine Mutter, deren Tochter bei dem islamistischen Terroranschlag am 2. November in Wien getötet wurde. Beklagt ist die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur. Letztere bestreitet das Bestehen der Ansprüche.
Gestützt sind diese laut Klägerin - diese wird von der Kanzlei Wess Kux Kispert & Eckert vertreten - auf die Vorwürfe, wonach staatliche Behörden im Vorfeld des Attentats wichtige Schritte unterlassen hätten.
So kam inzwischen heraus, dass Hinweise auf die Gefährlichkeit des späteren Täters unterschätzt wurden. Relativ spät wurde Attentäter K. F. als hohes Risiko eingestuft, unmittelbare daraus ableitbare Konsequenzen blieben aus.
Vor diesem Hintergrund meinte Hinterbliebenen-Anwalt Norbert Wess am Montag am Rande des Prozesses: „Wir verstehen nicht, dass die Republik uns nicht entgegenkommt.“ Schließlich habe sogar ÖVP-Innenminister Karl Nehammer eingestanden, dass im Vorfeld des Terrors Fehler passiert seien. Ob der Terror bei fehlerfreier Polizei- und Verfassungsschutz-Arbeit hätte vermieden werden können, muss nun das Gericht prüfen. Indessen hofft Wess noch immer, „dass die Republik auf uns zukommt“.
Indessen wurde bekannt, dass gegen zwei im Vorfeld des Terrors tätige Verfassungsschutzbeamte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt wird. Für die beiden gilt die Unschuldsvermutung. Offenbar handelt es sich um die Prüfung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.
Wess sprach sich namens seiner Mandantin (diese war nicht erschienen) gegen eine Unterbrechung des Verfahrens wegen des laufenden Strafverfahrens aus. Dieses sei nicht präjudiziell. Die Richterin, die eingangs der Klägerin ihr „tiefstes Mitgefühl“ ausgesprochen hatte, erachtete es „natürlich als interessant“, was im Strafverfahren herauskommt. Sagte aber auch, dass das Strafverfahren „streng genommen“ kein Unterbrechungsgrund sei.
Das Weinen eines Opfers
Indessen schloss sich kurzfristig auch Opfer-Anwalt Karl Newole als Nebenintervenient dem Verfahren an. Er vertritt mehrere Opfer, unter anderem auch die Tochter eines bei dem Anschlag getöteten Gastronomen. Diese war nun auch im Gerichtssaal anwesend. Die 20-jährige Sinologie-Studentin zeigte sich im Anschluss an die Verhandlung tief „enttäuscht und frustriert“ über das Verhalten der offiziellen Stellen.
Die Situation sei für sie „emotional anstrengend“. Und: „Es ist schwierig danach normal zu leben.“ Während die 20-Jährige den zahlreichen Medienvertretern ihre Situation erklärte, kämpfte sie immer wieder mit den Tränen.
Ihr Anwalt Newole sagte: „Wir hätten uns nach dem Anschlag ein gemeinsames Treffen aller Opfer mit Vertretern der Republik erwartet.“ Und: „Es ist eine Schande, dass man so einen Prozess überhaupt führen muss.“ Insgesamt würde sich Newole ungefähr 1,5 Millionen Euro Entschädigung für alle Opfer insgesamt erwarten.