Hygiene-Konzept

Testpflicht und zwei Meter Abstand: Der Prater sperrt wieder auf

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Ab Mittwoch geht es auch im Prater wieder los: Besucher müssen negativen Coronatest, Impfung oder Genesung vorweisen. Gratis-Tests gibt es aber auch im Prater selbst. Eine FFP2-Pflicht gilt nur in Innenbereichen - in den meisten Fahrgeschäften also nicht.

Auch der Wiener Prater kann am19. Mai in seine 255. Saison starten. Besucher müssen dabei sowohl in der Gastronomie als auch in den Fahrgeschäften einen negativen Coronatest, eine Impfung oder Genesung vorweisen.

Per Verordnung vorgeschrieben ist dieser Nachweis zwar nur für die Lokale. Die rund 80 Unternehmer der Fahrgeschäfte wollen dies aber, sagt Stefan Sittler-Koidl, Präsident des Wiener Praterverbandes, ebenfalls kontrollieren. „Ich gehe davon aus, dass das flächendeckend passieren wird.“

Testen kann man sich auch erst im Prater lassen: Auf dem Riesenrad- und dem Wurstelplatz wird es Testcontainer geben, in denen nach Vorlage der ecard ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt wird.  

Geplant ist auch, dass Besucher, die Test, Impfung oder Genesung vorweisen, ein Band (ähnlich wie bei Festivals etc.) bekommen, mit dem sie dann Zutritt zu allen Fahrgeschäften haben und nicht vor jeder Fahrt erneut kontrolliert werden müssen. Ob diese Bänder schon ab 19. Mai verfügbar sein werden, ist offen.

Maske nur indoor

Zu Menschen, mit denen man nicht im selben Haushalt lebt, muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Bodenmarkierungen auf dem Prater-Areal weisen auf den Abstand hin. Zudem wird das Security-Personal aufgestockt, um Besucher an die Einhaltung der Corona-Auflagen - das Konzept wurde mit dem Umweltmediziner Hans-Peter Hutter erarbeitet - zu erinnern.

Kann man im Freien an neuralgischen Stellen keinen Zwei-Meter-Abstand einhalten, appelliert man an die Eigenverantwortung der Besucher, dann auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen. Sonst gilt die Maskenpflicht nur indoor – also in den meisten Fahrgeschäften nicht. Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen, Kinder ab sechs Jahren einen normalen Mund-Nasen-Schutz. Jüngere Kinder müssen - ähnlich wie anderswo - im Prater keine Maske tragen.

Die  Fahrgeschäfte werden regelmäßig desinfiziert, zudem werden, damit auch hier der Abstand zu anderen Gästen eingehalten werden kann, Plätze frei bleiben.

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Die Regeln für die Gastronomie entsprechen der geltenden Bundesverordnung, so  Karl Jan Kolarik, der Geschäftsführer des Schweizerhauses. Sprich: Gästegruppen in geschlossenen Räumen dürfen maximal vier Erwachsene und bis zu sechs minderjährige Kinder umfassen, im Freien sind pro Tisch maximal zehn Erwachsenen mit zehn Kindern erlaubt. Auch in den Prater-Lokalen gilt die Registrierungspflicht für Gäste.

„Gut und konservativ aufgestellt“

Auch wenn die Zeiten auch für die Prater-Unternehmer herausfordernd waren - der Prater war seit 1. November geschlossen - gebe es unter den 80 Unternehmer keinen, der in ernsten finanziellen Schwierigenkeiten sein,. „Wir sind alle gut und konservativ aufgestellt“, sagt Sittler-Koidl. Aber natürlich habe man Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, in seinen eigenen Fahrgeschäfte habe er 2020 etwa 48 Prozent vom Umsatzes des Jahrses 2019 gemacht. Andere, wie das Riesenrad, die eher von Touristen besucht würden, hätten viel stärkere Rückkgänge verzeichnet.

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