Grüner Pass

"Fast alles durchleuchtet": Datenschützer warnen vor Novelle für Grünen Pass

Symbolbild: Ab 4. Juni soll es den Grünen Pass geben.
Symbolbild: Ab 4. Juni soll es den Grünen Pass geben.imago images/Rüdiger Wölk
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Tourismusministerin Köstinger lobt den Grünen Pass, der ab 4. Juni gelten soll. Dafür sollen allerdings alte und aktuelle Daten über Beruf, Bildung und Krankenstände von Geimpften oder Genesenen verknüpft werden.

Nun aber wirklich: In zweieinhalb Wochen, ab 4. Juni genau, soll es den – ursprünglich von der türkis-grünen Bundesregierung schon für April angekündigten – Grünen Pass geben. Theoretisch: Wer sich dann auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lässt und im Gegenzug dafür einen Bescheid erhält, wer sich impfen lässt oder ein Antikörper-Attest vorweisen kann, dem wird das automatisch auch in einer App am Smartphone angezeigt werden. Praktisch „gilt der Grüne Pass bereits ab heute als Zutritt zur Gastronomie, zu Veranstaltungen, in der Hotellerie“, betonte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Mittwoch im Ö1-„Morgenjournal“.

Derzeit gelten alle Nachweise, egal ob in digitaler oder Papierform. „Ab 4. Juni soll es dann auch den bereits EU-weit gültigen QR-Code geben“, präzisierte die Ministerin. „Wir arbeiten eigentlich rund um die Uhr daran, diese europäische Lösung zustande zu bringen.“ Österreich werde den Pass jedenfalls am 4. Juni in Umlauf bringen, sollten sich die übrigen EU-Staaten quer stellen oder schlicht nicht einigen können, „werden wir bilaterale Abkommen schließen“, meinte Köstinger und zeigte sich überzeugt: „Das wird natürlich Kontrolle und Anwendung erleichtern – speziell den Wirten wird auch eine Green-Check-App zur Verfügung gestellt“, sodass diese „sehr einfach“ nachvollziehen könnten, „wie der Coronastatus des Gastes ist“. Daneben soll auch eine „Web-Anwendung mittels Handykamera“ bereitgestellt werden.

Freilich sei der digitale Nachweis aber kein Muss, räumte Köstinger ein: „Grundsätzlich gilt größtmögliche Wahlfreiheit; wir haben sehr viele ältere Menschen, die vielleicht nicht so technik- oder digitalaffin sind – es wird immer auch beides gelten.“

Datenschützer warnen vor All-in-one-Datenbank

Das Gesundheitsministerium hat indes die Novelle des Epidemie- und des Covid-Maßnahmengesetzes, mit der der Grüne Pass umgesetzt werden soll, in Begutachtung geschickt - und schon die erste Rückmeldung erhalten. Die Grundrechts-Plattform epicenter.works sieht darin nämlich ein großes Datenschutzproblem. Denn: Geplant ist, dass die in der ELGA-Infrastruktur vorgenommene Impfungen in ein anderes Register, das Epidemiologische Meldesystem (EMS), kopiert werden. Dort werden Covid-19-Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt, womit fast die gesamte österreichische Bevölkerung abgebildet sein wird.

Mehr noch: In diesem Register soll eine Verbindung mit aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände einer Person vollzogen werden.

„Fast alle unserer Lebensbereiche werden in dieser Datenbank durchleuchtet werden“, warnt epicenter.works und droht mit einer Verfassungsklage. „Als wäre das nicht schon bedenklich genug, sollen die Daten dann zusätzlich im Statistik-Register gespeichert werden, was natürlich wiederum den Kreis der Zugriffsberechtigen immens erweitert. Dadurch entsteht ein großes Missbrauchspotenzial und vergrößert sich die Gefahr eines Datenskandals im Einflussbereich des Gesundheitsministeriums“, fordern die Datenschützer die Ablehnung des Gesetzes.

Regierung rechtfertigt Datensammlung

Das Gesundheitsministerium begründet die geplante Datenzusammenführung am Mittwoch sodann mit der Schaffung eines „effektiven Pandemiemanagements". Es gebe zunehmend Hinweise auf sogenannte „Impfdurchbrüche", das sind neuerliche Infektionen bereits genesener oder geimpfter Personen überwiegend mit Varianten (Mutationen) des Covid-19-Erregers oder über „Ausbruchscluster", die mit den verfügbaren Daten nicht nachvollzogen bzw. aufgeklärt werden können. Um hier passende Maßnahmen zu setzten, sei eine Übermittlung von Daten aus dem zentralen Impfregister und deren Verschneidung mit den Daten des EMS-Registers unumgänglich, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Durch die Verknüpfung von Informationen aus anderen Registern könnten neue Erkenntnisse „von großem Wert in Bezug auf Covid-19 gewonnen werden". 

(hell/APA)

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