Coronaregeln

Wohin Österreicher jetzt reisen können

Die Presse/ Clemens Fabry
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Geimpfte und Genesene haben nicht überall Vorteile.

Der Gesundheitsminister hat seinen Sommerurlaub in Italien schon gebucht, viele Österreicher sind angesichts der Öffnungen wohl gerade dabei: In den meisten Nachbarländern ist ein Urlaub im Sommer mit einem negativen Coronatest beinahe „uneingeschränkt“ möglich. In manchen Ländern ist die Einreise aber komplett untersagt und nach einem Urlaub in Ländern mit hoher Sieben-Tage-Inzidenz ist nach der Rückkehr eine Quarantäne nötig.

Mit dem 19. Mai um Mitternacht trat in Österreich eine neue Einreiseverordnung in Kraft. Der Fokus darin liegt auf der 3-G-Regelung: Für jede Art der Einreise wird der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung vorausgesetzt. Der Leitfaden beinhaltet allerdings manche Komplikationen: „Wenn man genesen, geimpft oder getestet ist, kann man zwar aus den meisten Ländern Europas einreisen, für Länder auf einer anderen Liste, wie zum Beispiel das wichtige Urlaubsland Kroatien, gilt das allerdings nur eingeschränkt. Das ist nicht nachvollziehbar“, sagt Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros bei der Wirtschaftskammer (WKO).

„Gäste aus den Niederlanden oder Schweden beispielsweise müssen trotz Tests bei der Einreise eine Quarantäne antreten. Diese kann ab Tag fünf nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis zwar beendet werden“, sagt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie bei der WKO. „Aber: Welcher Tourist nimmt bei einem Urlaub eine solche Quarantäne in Kauf?“ Die Einreise aus manchen für Österreich wichtigen Herkunftsländern wie USA, Großbritannien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten ist komplett untersagt. 

Erleichterung vom Impfstoff-Zulassung abhängig

Problematisch sei zudem, dass nicht für alle geimpften Personen die gleichen Regeln gelten. Jenen, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der (noch) nicht von der EMA zugelassen ist, erhalten keine Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich und bei Zutrittsbeschränkungen. „Ich denke hier vor allem an alle ungarischen, russischen oder Gäste aus dem asiatischen Raum, die beispielweise mit Sputnik V geimpft wurden. Hier haben wir dringenden Handlungsbedarf“, sagt Kraus-Winkler.

In Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Island, Kosovo, Kroatien, Litauen, Montenegro, Polen, Rumänien, Zypern und auf den portugiesischen Azoren sind vollständig geimpfte Personen mit einem entsprechenden Nachweis von den geltenden Auflagen befreit. In den übrigen Ländern gibt es noch keine Vorteile für Geimpfte. Auch die Testregeln sind von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern besteht darüber hinaus - ähnlich wie in Österreich - eine Registrierungspflicht vor der Einreise.

Zu beachten gilt beim Verreisen nach wie auch die Regelung bei der Rückkehr nach Österreich: Eine Quarantänepflicht gilt nur mehr bei der Einreise aus den EU-Ländern Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern sowie aus Großbritannien, Russland, Ukraine, Weißrussland, der Republik Moldau, der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Albanien. Ausgenommen sind aber geimpfte und genesene Personen.

In Finnland, Lettland, Norwegen, Russland, Tschechien und Ungarn ist die Einreise zurzeit nicht erlaubt.

Auflagenfreie Einreise aus Österreich

Albanien, Luxemburg (nur bei Einreise über den Landweg), Nordmazedonien und Schweiz (nur für die Bundesländer Wien, Burgenland, Niederösterreich, Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg bei der Einreise über Land- und Wasserweg)

Einreise für Getestete, Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne

Andorra: Testpflicht bei Aufenthalt von drei Tagen oder mehr

Bosnien-Herzegowina: PCR-Test nicht älter als 48 Stunden

Bulgarien: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), nachgewiesene überstandene Infektion oder vollständige Impfung

Deutschland: Antigentest nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis.

Frankreich: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden

Griechenland: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder Genesenennachweis. Bei der Ankunft wird ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtende Registrierung für alle Einreisenden.

Italien: PCR- oder Antigentests nicht älter als 48 Stunden. Einreisende müssen zudem ein ausgefülltes Selbsterklärungs-Formular mitführen bzw. ab 24. Mai sich elektronisch im Voraus registrieren.

Kosovo: negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis.

Kroatien: negativer PCR-Test oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder Nachweis über durchgemachte Infektion oder vor mehr als 14 Tagen durchgeführte erste Teilimpfung oder vollständige Impfung.

Luxemburg: bei Einreise per Flugzeug muss ein negativer PCR- oder Antigentest, der weniger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, vorgewiesen werden. Bei Einreise über den Landweg gibt es keine Einschränkungen.

In Malta, Moldau und Monaco darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.

Montenegro: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Nachweis über vorhandene Antikörper oder Nachweis über eine vollständige Impfung vor mindestens sieben Tagen

Niederlande: Bei Einreise per Flugzeug muss ein negativer PCR-Test nicht älter als 24 Stunden vor Boarding oder ein negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie zusätzlich ein negativer Schnelltest maximal 24 Stunden vor Boarding vorgelegt werden. Bei Einreise per Bahn kann der negative PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Bei der Einreise mit dem Pkw gilt derzeit keine Testpflicht, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist aber in Planung.

Polen: PCR- oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene.

Portugal: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Boarding sowie Voraus-Registrierung. Auf der Insel Madeira sind genesene oder geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Auf den Azoren müssen bei längerem Aufenthalt am sechsten und zwölften Tag ab dem Datum, an dem der erste Test durchgeführt wurde, weitere Tests durchgeführt werden.

Rumänien: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Nachweis über vollständige Impfung, wobei die 2. Dosis mindestens zehn Tage zurückliegen muss (Impfbestätigung seitens des Impfzentrums).

Schweden: negativer PCR- oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Die schwedische Regierung empfiehlt zudem eine siebentägige Selbstquarantäne sowie weitere Coronatests unmittelbar nach der Einreise sowie nach fünf Tagen.

In Spanien, in der Türkei und in der Ukraine darf PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein, in Serbien und Slowenien nicht älter als 48 Stunden.

Zypern: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie elektronische Registrierung vor Einreise maximal 24 Stunden vor Abreise verpflichtend. Vollständig geimpfte Personen können uneingeschränkt einreisen. Zufalls-PCR-Tests nach Ankunft in Zypern können jederzeit auch bei vollständig Geimpften vorgenommen werden.

Quarantänepflicht für Einreisende aus Österreich

Belgien: Einreisende aus Österreich benötigen einen negativen Coronatest, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich müssen Reisende aus Österreich (mit Ausnahme des Burgenlands) eine obligatorische Quarantäne von mindestens sieben Tagen antreten. Die Quarantäne wird durch einen anschließenden negativen Coronatest beendet.

Dänemark: Bei der Einreise ist ein negativer COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Zudem müssen bei Ankunft am Flughafen ein Schnelltest durchgeführt und eine zehntägige selbstüberwachte Quarantäne angetreten werden. Eine Freitestung ist frühestens nach vier Tagen möglich.

Estland: Personen, die aus Österreich einreisen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und eine zehntägige Heimquarantäne absolvieren. Ein Freitesten ist frühesten nach sechs Tagen möglich. Ausgenommen von Test- und Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte oder genesene Personen (Vorlage eines Gesundheitszertifikates ist erforderlich).

Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97% Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Zudem müssen sich Einreisende am zweiten und am achten Tag der Quarantäne (auch im Falle einer Freitestung am fünften Tag) einem Test auf eigene Kosten unterziehen.

Irland: Österreicher müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen. Zudem müssen sie eine 14-tägige Quarantäne absolvieren, ein Freitesten ist frühestens nach fünf Tage möglich.

Island: Einreisende müssen sich verpflichtend registrieren sowie einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, und eine fünftägige Quarantäne antreten. Zudem sind ein zweiter Test nach der Ankunft und ein dritter nach fünf Tagen verpflichtend. Ausgenommen von der Quarantäne ist, wer ein internationales Impfzertifikat oder eine Bescheinigung über eine überstandene Infektion vorlegen kann. Dennoch muss bei der Einreise ein Covid-Test durchgeführt werden.

Litauen: Einreisende müssen neben der Online-Registrierung und der Vorlage eines negativen Coronatests, der maximal 72 Stunden alt ist, auch eine zehntägige Quarantäne antreten. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Ausnahmen bestehen für vollständig Geimpfte oder Personen, die nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben.

Schweiz und Liechtenstein: Reisende aus den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg müssen einen negativen Coronatest vorlegen und eine zehntägige Quarantäne absolvieren. Ein Freitesten ist in der Schweiz frühestens ab dem siebenten Tag möglich, in Liechtenstein nicht. Für Einreisende aus anderen Bundesländern gilt bei der Einreise per Bahn, Schiff, Pkw, Fahrrad oder zu Fuß weder eine Test- noch eine Quarantänepflicht. Bei Flugreisen müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen.

Slowakei: Einreisende müssen sich verpflichtend registrieren und eine 14-tägige Heimquarantäne antreten, ein Freitesten ist frühestens am achten Tag möglich.

Belarus: Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nötig sowie eine zehntägige Heimquarantäne vorgeschrieben

(APA/red.)

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