Ein Krankenpfleger verlor seinen Job, weil er die wöchentlichen Covid-Tests verweigerte. Zu Recht, entschied das Gericht. Was jeweils gilt, hängt aber von der Tätigkeit ab.
Wien. Getestet, genesen, geimpft: Das nachweisen zu können, wird in vielen Bereichen zu einer Art Eintrittskarte. Aber gilt das auch in der Arbeitswelt? Unter welchen Voraussetzungen greift auch hier die 3-G-Regel? Und können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern womöglich sogar eine Impfung verlangen?
Vor allem Letzteres ist umstritten. Erst kürzlich löste ein Statement des Arbeitsrechtsprofessors Franz Marhold, wonach Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen und es im Extremfall sogar zur Kündigung kommen könne, wenn man als Dienstnehmer die Impfung verweigert, eine heftige Kontroverse aus. Klar ist allerdings eines: Wenn laut öffentlich-rechtlichen Vorgaben eine Testpflicht besteht, kann eine Weigerung den Arbeitnehmer tatsächlich den Job kosten.