Arbeitsrecht

Muss man über den Immunstatus Auskunft geben?

Das ist im Job umstritten. Ob man den Arbeitgeber informieren muss, hängt wohl vom Einzelfall ab. Klare rechtliche Regeln fehlen.

Wien. Dürfen Arbeitgeber den Immunstatus von Mitarbeitern abfragen? Darüber entbrannte eine heftige Kontroverse. Anlass war ein Statement von Franz Marhold, dem Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien, im Ö1-Morgenjournal. Arbeitnehmer müssten ihrem Arbeitgeber Auskunft geben, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind, sagte er. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse, über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein.

Die Arbeiterkammer warnte daraufhin vor „Angstmache“. „Solange gerade einmal zehn Prozent der Bevölkerung vollen Impfschutz genießen, bringt eine Debatte über den Impfstatus nur unnötige Verunsicherung in die ohnehin schon sehr angespannte Arbeitswelt“, so Bianca Schrittwieser, Leiterin des AK Arbeitsrechts. Auch sei es kontraproduktiv, wenn Menschen mit Vorerkrankungen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Risikogruppe bereits geimpft seien, ihren höchstpersönlichen Gesundheitsstatus im Betrieb preisgeben müssten.

Kein generelles Fragerecht

Ein ausdrückliches Fragerecht des Arbeitgebers sei zudem gesetzlich nicht verankert, betont Schrittwieser. Hier hakt auch Silvia Hruska-Frank, AK-Expertin für Sozialpolitik, im Gespräch mit der „Presse“ ein: Ob man Auskunft geben müsse, hänge wohl davon ab, inwieweit öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (etwa zur Einhaltung der 3-G-Regel) bestehen. Ganz generell sieht sie hier „die Gesellschaft“ und damit die Politik in der Pflicht: Diese „wird nicht sagen können, wir verschweigen uns, macht ihr euch das auf Betriebsebene aus. So kann es nicht sein.“

„Das den Betrieben zur Entscheidung zu überlassen, ist unzumutbar“, sagt auch Rechtsanwältin Anna Mertinz (Kanzlei KWR) zur „Presse“. Judikatur dazu werde sich zwar entwickeln. Aber das dauere Jahre, und es handle sich jeweils um Einzelfallentscheidungen. Um Rechtssicherheit zu erlangen, brauche es eine klare rechtliche Regelung, so Mertinz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.05.2021)

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