"Rechtsbruch zelebriert"

EU-Kommission prüft finanzielle Sanktionen gegen Ungarn

APA/AFP/POOL/JOSE COELHO
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Die EU-Behörde könnte wegen fehlender Umsetzung des EuGH-Urteils zu Asylrecht erneut klagen.

Die Situation zwischen der EU und dem ungarischen Ministerpräsident Viktor Orban bleiben angespannt. Nachdem er seit Monaten im Zusammenhang mit seiner Asylpolitik den „offenen Rechtsbruch zelebriere“, wie es Delegationsleiterin Monika Vana formuliert, prüfe die EU-Kommission derzeit, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen finanzieller Sanktionen gegen Ungarn anzurufen.

Hintergrund dafür ist, dass die EU-Behörde wissen will, ob und wie Budapest ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom vergangenen Dezember umsetzt, in dem die EU-Richter Ungarn wegen seiner Asylpolitik verurteilten. Dies geht aus einer Antwort der EU-Kommission auf eine parlamentarische Anfrage der grünen Delegationsleiterin Monika Vana hervor.

Insbesondere ging es bei dem Urteil um die Transitzonen, in denen die Asylbewerber bis vor kurzem ausschließlich ihre Asylanträge stellen konnten. Ungarn hat aufgrund eines vorhergehenden EuGH-Urteils die Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze bereits im Mai 2020 geschlossen.

"Aufgrund der Pandemie hat sich nach UNHCR Berichten, die Situation für Schutzsuchende in Ungarn noch weiter verschärft. Seit Monaten zelebriert Ministerpräsident (Viktor) Orban den offenen Rechtsbruch und hält an dem EU-rechtswidrigen Asylgesetz fest, das Pushbacks nach Serbien anordnet", sagte Vana. Orbans Einlenken beim NGO-Gesetz habe gezeigt, dass er sich offenbar nur an EU-Recht halte, wenn ihm unmittelbare finanzielle Sanktionen drohen. Vana forderte die EU-Kommission auf, mit derselben Konsequenz gegen das ungarische Asylgesetz vorzugehen und vor dem EuGH finanzielle Sanktionen gehen Ungarn zu erwirken. Zur Beteiligung der EU-Grenzschutzagentur Frontex an Grundrechtsverstößen an der ungarisch-serbischen Grenze, lasse die EU-Kommission hingegen große Fragen offen.

(APA/DPA)

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