Elektronik: Festplatten und Computer werden teurer

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Elektronik Festplatten Computer werden(c) Erwin Wodicka
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Die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kommt ab dem 1. Oktober. Zwischen 12 und 36 EUR (ohne Umsatzsteuer) liegen die Preise, die die Austro Mechana für jedes verkaufte digitale Speichermedium einheben will.

Wien(auer). Ab Freitag werden Festplatten in Österreich deutlich teurer. Denn ab dem 1. Oktober müssen die heimischen Computerhändler eine Urheberrechtsabgabe an die Verwertungsgesellschaften bezahlen, die sich um die Verteilung von Tantiemen an Künstler, Texter oder Musiker kümmern. Zwischen zwölf und 36 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegen die Preise, die etwa die Austro Mechana künftig für jedes verkaufte digitale Speichermedium einheben will. Damit steigen nicht nur die Preise für externe Festplatten, auch Computer, Laptops oder etwa Smartphones könnten teurer werden.

Die Verwertungsgesellschaften argumentieren damit, dass immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke, seien es Musik oder Filme, legal auf heimische Festplatten kopiert würden. Nur ein geringer Teil davon sei auch online erworben worden. In Deutschland hatten sich Computerhersteller und Verwertungsgesellschaften erst vor wenigen Monaten auf eine pauschale Abgabe von 13,64 Euro pro verkauftem Computer geeinigt.

OGH lehnte Pauschale ab

Auch in Österreich ist der Vorstoß nicht neu. Schon 2005 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) der Forderung nach einer Ausweitung der „Leerkassetten-Vergütung“ auf Festplatten eine Absage erteilt. Computer-Festplatten würden nicht hauptsächlich zur Speicherung von Filmen und Musik erworben, so die Begründung des Gerichts. Eine Abgabe auf MP3-Player bestätigte der OGH im Jahr 2005 jedoch.

Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer kritisieren den neuerlichen Vorstoß der Verwertungsgesellschaften unisono. Die Wirtschaftskammer schätzt die jährliche Belastung für die österreichischen Elektronikhändler auf 30 Mio. Euro und empfiehlt diesen, Klage einzureichen.

Es ist zu erwarten, dass erst ein neuerlicher Spruch des OGH in frühestens zwei bis drei Jahren Klarheit bringen wird. Die Arbeiterkammer prüft nun, ob die Händler den Kunden im Fall eines positiven Urteils eine allfällig bezahlte Abgabe zurückzahlen müssen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2010)

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