Mit 1. Juli wird ein EU-weit einheitlicher Standard vorliegen.
EU

Grüner Pass: "Dieses Zertifikat ist nur ein Werkzeug"

Rechtzeitig zur Feriensaison wird mit 1. Juli ein EU-weit einheitlicher Standard dafür vorliegen, beim Reisen seine Impfung, Genesung oder Testung nachzuweisen. Der Umgang der EU-Staaten damit ist aber höchst uneinheitlich.

Die Not verleiht Flügel: Fast auf den Tag genau zwei Monate, nachdem die Europäische Kommission am 17. März ihren Vorschlag einer Verordnung zur Schaffung eines „Digitalen Grünen Zertifikats“ vorgelegt hatte, einigten sich die Verhandler der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments am Donnerstagabend darauf. Der Beschluss dieses 58-seitigen Textes ist nur eine Formsache, mit 1. Juli wird er in Kraft treten. Das bedeutet, dass es für diese Sommersaison erstmals einen EU-weit einheitlichen Standard dafür geben wird, wie man vor dem Einsteigen in ein Flugzeug oder bei einer Kontrolle an der Grenze nachweist, dass man entweder gegen Covid-19 geimpft ist, eine Infektion damit überstanden hat oder kurz vor Reiseantritt einen negativen Test absolviert hat.

Gesundheitsdaten oder andere persönliche Informationen werden dabei nicht grenzüberschreitend weitergegeben. Vielmehr schafft die Verordnung die rechtliche Grundlage für eine fälschungssichere Verschlüsselung des Nachweises von Impfungen oder Tests.


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