Novelle

Warum das "Superregister" nun doch nicht kommt

Der umstrittene § 4 Abs 8a Epidemiegesetz „kommt in der Form nicht“, so das Gesundheitsministerium.
Der umstrittene § 4 Abs 8a Epidemiegesetz „kommt in der Form nicht“, so das Gesundheitsministerium.imago images/SEPA.Media
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Nach heftiger Kritik zieht das Gesundheitsministerium seinen Vorschlag zurück, für das Pandemiemanagement breit Daten zu verknüpfen – für Forscher kein Grund für Jubel.

Wien. Vielleicht hat man nicht mit so breitem Widerstand gerechnet. Oder vielleicht war es auch so, wie ein Kenner politischer Taktik vermutet: nämlich, dass das „Superregister“ von Anfang als Verschubmasse eingeplant war – sozusagen als Morgengabe an die Datenschützer, damit der „Grüne Pass“ durchgeht. Fakt ist jedenfalls: Der umstrittene § 4 Abs 8a Epidemiegesetz „kommt in der Form nicht“, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt.

Zur Erinnerung: Worum geht oder ging es? Nächste Woche sollte im Nationalrat die Entstehung eines Registers beschlossen werden, in dem Covid-19-Erkrankte und -Geimpfte zusammengeführt werden und mit ihren Daten über Beruf, Einkommen, Arbeitslosigkeit, Bildung, Reha-Aufenthalte und Krankenstände verknüpft werden können. Außerdem sollte der Gesundheitsminister ermächtigt werden, weitere Daten aus Ministerien anzufordern.


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