Elsner stellt wieder Antrag auf Freilassung

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Elsner(c) Dapd (Hans Punz/AP)
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Hausarrest plus Fußfessel wurde abgelehnt, doch Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner will keinesfalls aufgeben und stellt nun den 16. Enthaftungsantrag. Die Chancen, dass der frühere Banker freikommt, sind äußerst gering.

WIEN. Helmut Elsners Verteidiger Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens lassen nicht locker: Wenige Tage, nachdem Haftrichter Christian Böhm Österreichs prominentestem U-Häftling eine Überstellung in den Hausarrest verweigert hat, stellen die beiden Anwälte gleich wieder einen Antrag auf Enthaftung.

Ein Termin für die Haftprüfung wurde für Freitag fixiert. Ob Elsner, wie zuletzt, wieder an der Verhandlung teilnehmen wird, scheint fraglich. Ärzte raten dem 75-Jährigen nämlich dringend ab, sich derartigen Stresssituationen auszusetzen.

Die Chancen, dass der in erster Instanz im Bawag-Strafverfahren zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilte frühere Banker nun – es ist der 16. Enthaftungsantrag (!) – freikommt, sind äußerst gering; obgleich Elsner anbietet, sich in Freiheit mit einer Fußfessel überwachen zu lassen. Genau dieses Instrument hätte auch im Hausarrest eingesetzt werden sollen. Doch daraus wurde nichts. Wie berichtet nahm der Richter Fluchtgefahr an. Umso unwahrscheinlicher ist es nun, dass Elsner als freier Mann mit der Fußfessel ausgestattet wird.

Angriff auf OLG-Richterin

Anwalt Bernhauser erläuterte, der „Presse“, dass er die Fußfessel als Alternative („gelinderes Mittel“) zur U-Haft sehe. Andere „gelindere Mittel“ sind etwa die Hinterlegung einer Kaution oder das Gelöbnis, das Land nicht zu verlassen. Aus Gerichtskreisen sickerte durch, dass der Haftrichter die Fußfessel wohl kaum als „gelinderes Mittel“ einstufen wird.

Indessen bereitet Verteidiger Mertens einen Antrag auf Abberufung der für den Fall Elsner zuständigen Senatspräsidentin des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, Ingrid Jelinek, vor. Begründung: Die OLG-Richterin sei befangen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2010)

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